Falschparken, Willkür?
Servus,
Folgende Situation:
Es wurde eine "Bürgerbenachrichtigung" aufgrund Parkens auf einer Grünfläche nach Art. 14, 18, 66 erteilt, auf der allerdings ständig Fahrzeuge stehen... Na gut, das Image der Polizei ist selbst verschuldet, wohl diesmal einen entsprechenden Beamten erwischt.
Allerdings, 30 Meter weiter in Sichtweite dieses nicht ausgewiesenen Stellplatzes gibt es eine weitere Grünfläche mit Platz für ~20 Fahrzeuge. Keines der derzeit dort abgestellten Fahrzeuge hat eine solche Benachrichtigung erhalten. Der einzig erkennbare Unterschied ist ein ortsfremdes Kennzeichen bzw. Bußgeld aus einem anderen Landkreis vs. ortsansässige Täter.
Würde gerne Meinungen dazu hören. Reicht das um Revision einzulegen?
Grüße
Edit:
Es geht dabei um die Parkmöglichkeiten vor einer Hochschule. Die Parkmöglichkeiten beinhalten mehrere voneinander getrennten Parkbereiche. Die erwähnte zweite Grünfläche gehört zu keinen davon, ist nicht als Parkfläche ausgewiesen, wird aber vom Personal der FH als solche an die Studenten beschrieben. Laut meiner Bürgerbenachrichtigung ist diese Grünfläche ebenfalls keine Parkfläche.
Bin schon davon ausgegangen, dass man da nichts machen kann. Ich hätte auf Argumente in Richtung "Aufgabenverfehlung" oder etwas in der Art gehofft. Ich bin scheinbar der erste, der für sowas ein Knöllchen bekommen hat und würde den Kameraden noch gerne etwas Arbeit machen bevor ich zahle 😉
„Art. 14, 18, 66“ wovon?
Oh sry, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
5 Antworten
Da hast Du fast keine Chance. Umgangssprachlich gesagt, gibt es keine Gerechtigkeit im Unrecht. Du hast auf einer Fläche geparkt, wo Du nicht parken darfst. Das andere das auch machen, macht die Sache nicht weniger verboten. Die zuständige Behörde (hier: das Ordnungsamt) darf zwar bei gleichen Regelverstößen die Leute nicht unterschiedlich behandeln - aber wenn der Ordnungshüter kurz vor Feierabend sieht, dort stehen verboten geparkte Autos, und er hat nur noch die Zeit, bei einem oder zwei Autos ein Knöllchen zu verteilen - dann ist es tatsächlich seine freie Entscheidung, welche er sich aussucht. "sequentielles Einschreiten" heißt das auf "Juristisch". Du müsstest schon absolut harte Beweise dafür vorlegen, dass der Ordnungspolizist sich ganz gezielt nur die ortsfremden Fahrzeuge ausgesucht hat, um dagegen vorgehen zu können. Und selbst dann könntest Du nicht Dein "Knöllchen" abwenden (denn Du hast ja unzweifelhaft verbotswidrig geparkt), Du könntest nur erreichen, dass der Ordnungspolizist Stress bekommt wegen Willkür / Diskriminierung im Dienst.
Das wärs mir schon Wert eine schriftliche Beschwerde zu einzureichen. Die Behörde in dem Landkreis hat bereits einen gewissen Ruf wegen mangelnder Bürgernähe. Vllcht hilfts ja...
Du möchtest andere Fälle als Begründung einer Willkür der Behörden darstellen, da nur du bzw. angeblich nur du einen Owi-Zettel für das Parken nach 12 StVO erhalten hast? Das können wir nicht nachprüfen, aber das macht auch nichts.
Wird nicht funktionieren, deine Ordnungswidrigkeit bliebt ja bestehen. Der Bußgeldbescheid ist nach neuem Recht 55 Euro, mindestens.
Das dürfte daran liegen, dass dir ja kein Verstoß gegen §12 StVO vorgeworfen wird, sondern einer gegen Art. 14, 18, 66 BayStrWG. Es handelst sich ja wohl um ein „Privat“ Gelände. Also jedenfalls nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche.
Es ist ein Hochschulparkplatz, insofern kein öffentlicher Parkplatz.
Jetzt steig ich langsam dahinter. Der andere Grünstreifen befindet sich an einer öffentlichen Straße. Daher immer noch kein Parkplatz, allerdings öffentlicher Raum und daher eine andere Zuständigkeit?
Dann verwirrt mich dennoch, warum sich der Ordnungsbeamte nur auf den privaten Raum beschränkt hat und das Vergehen im öffentlichen Raum nicht beachtet hat.
Vielleicht war der Tagesauftrag eben Kontrolle des Hochschulgeländes oder so...
Reicht das um Revision einzulegen?
Nein.
- Es gibt keine Gleichheit im Unrecht
- Du kannst nicht wissen ob die anderen Fahrer nicht auch Post bekommen haben oder ob sie zum Zeitpunkt der Kontrolle da schon gestanden haben.
"Nicht ausgewiesene Stellplätze" gibt es nicht. Wo geparkt werden darf steht in §12 StVO.
Es ist ein Hochschulparkplatz. Wir wurden von den Angestellten darauf hingewiesen auf der zweiten erwähnten Grünfläche parken zu dürfen. Diese ist allerdings nicht als Parkplatz markiert. Das wäre eine Goldgrube fürs Ordnungsamt.
Um 15 € zu sparen? Wenn Du dort nicht parken darfst, dann ist das so. Und das das Ortsfremde erwischt, zeigt ja, dass es wenig Parkplätze gibt und Anwohner verschont werden.
Schon ein bisschen widerlich...
Reicht das um Revision einzulegen?
Revision ist nicht das richtige Wort, aber auch jede andere Maßnahme hat exakt überhaupt keine Aussicht auf Erfolg.
Will denen hauptsächlich Arbeit machen! Welches Wort würde da besser passen?
"Asoziales Verhalten" vielleicht.
Damit kennst dich scheinbar aus. Glückwunsch zur Existenz, hatte keinen Mehrwehrt....
Ah ok, bei mir steht 25 Euro. Da hatte ich wohl Glück, dass die Leute vom Ordnungsamt auch nur Menschen sind und keinen Bock auf Arbeit haben 😁. Denkst du es macht dennoch Sinn einen Beschwerdebrief zu verfassen? Ich bin sicher nicht der letzte und wenn das in Zukunft öfters passiert kommt da sicher ne Summe an Studentengeldern zusammen.