Falsche Lohnsteuerklasse aufgrund Überschneidung
Hallo Community,
folgendes Problem und die hieraus entstehende Frage habe ich heute für euch.
Zum 15.04.2015 wurde der Arbeitgeber gewechselt, was an und für sich kein Problem darstellt. Jedoch hat der vorherige Betrieb ebenfalls bis zum 15.04.2015 abgerechnet. Bei der elektronischen Lohnsteuerabfrage hat der neue Arbeitgeber hierdurch die Lohnsteuerklasse 6 gemeldet bekommen, da sowohl der vorherige als auch neue Betrieb den 15.04.2015 abrechnen.
Hierdurch wurde nun der komplette Zeitraum von 15.04.2015 - 30.04.2015, mit der Steuerklasse 6, durch den neuen Arbeitgeber abgerechnet.
Mir ist zwar bekannt, dass dieser "Fehler" bei der jährlichen Steuerrückführung zurückgeholt werden kann, jedoch richtet sich meine Frage dahingehend, ob auch eine andere Möglichkeit besteht?
1 Antwort
Normal wäre gewesen dem neuen AG die Bankverbindung , die geltende Steuerklasse und GKV rechtzeitig mit zu teilen ; bei Vertragunterzeichnung .
Nicht hinterher jammern und fragend schreiben.
Dem neuen ArbG wurde sowohl die BV, StKl und GKV gemeldet. Das bei der elektronischen Abfrage jedoch die StKl 6 gemeldet wird, konnte nicht vorausgesehen werden. Der vorherige ArbG hätte zum 14.04.2015 und nicht zum 15.04.2015 abmelden sollen.