Falsche Auszahlung auf Kontoauszug wie kann ich das Geld zurückbekommen?

4 Antworten

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Für defintiv ungerechtfertigte Abbuchuchen gilt die 6-Wochen-Frist nicht. Die Bank muss dir nachweisen an wen dieses Geld gegangen ist. Auch muss sie belegen, dass du diese Transaktion durchgeführt hast. Sie wird dich allerdings fragen, wieso du jetzt nach fast zwei Monaten erst reklamierst.

Rabbiata81 
Fragesteller
 24.01.2010, 18:52

DANKE FÜR ALLE EURE ANTWORTEN BIN EIN WENIG BERUHIGTER, ICH HOFFE DAS SICH DAS KLÄRT - DAS IST MIR AUF ALLE FÄLLE EINE LEHRE ICH WERD JETZT JEDE WOCHE AUF DIE AUSZÜGE SCHAUEN! DANKE NOCHMALS AN EUCH ALLE

Die Bank muß Dir die Auszahlungsunterlagen zeigen. Dann wird man feststellen, ob es Mißbrauch war. Wenn Du Glück hast, bekommst Du das Geld zurück. Aber, Du solltest Deine Auszüge wirklich öfter kontrollieren, als alle paar Wochen mal!

keine Panik deine Bank kann das geld ohne Problem zurückholen da du ja die Überweisung nicht gemacht hast wie es aussieht wurde Sie ja von deinem konto abgebucht mit einem lastschrift verfahren.

HelmutRn  24.01.2010, 18:40

Es geht um eine Auszahlung, das ist etwas Anderes, als eine Überweisung!

Navido  24.01.2010, 18:41

Edit: Es gibt eine frisst von & Wochen wenn es darüber hinaus ist ist es immer noch machbar aber du musst denn mehraufwand für die bearbeitung zahlen. Eine Begründung warum du das geld zurück holen willst musst du nicht machen ist dein Geld das geht der Bank nicht´s an.

Navido  24.01.2010, 18:44
@Navido

@Helmut das habe ich falsch verstanden hast recht. Aber trotzdem gilt es aber du musst schon deiner Bank sagen warum das fast 2 Monate gedauert hat. denn 1000€ sind ja nicht 1€ oder du hast es doch dicke auf dem Konto ;-)

@Der Hans: Die Bank muss nur beweisen, dass die Legitimationsprüfung korrekt war. Wenn die Unterschrift übereinstimmt, liegt die Beweislast beim Kunden. Er muss Zeugen vorweisen können, die beweisen, dass er die Auszahlung nicht getätigt hat. Sonst gibts gar nichts :-)

Wenn er keine Zeugen hat, die Unterschrift in Ordnung war, hat er pech gehabt.

@Navido: Es gibt KEINE Frist bei Überweisungen, meine Hacke.Wenn die Überweisung ausgeführt ist, kann sie nicht mehr gestoppt werden. Lastschriften mit Einzugsermächtigung kann man noch nach 6 Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Bei unauthorisierten Lastschriften ist die die Grenze 13 Monate.

SEPA-Lastschrift gilt 8 wochen NACH Belastung. Wobei das bald auch ein Problem ist, da man bei der SEPA-LS ein Mandat unterschreiben muss. Damit soll durchgesetzt werden, dass man SEPA-LS nicht mehr zurückbuchen kann.