Falschaussage gegen mich (Zeuge) vor Gericht strafbar?
Hallo liebes Forum...
Ich musste vor einiger Zeit gegen eine Person vor Gericht wg. Wohnungseinbruch aussagen, diese Person meinte ich kenne sie & habe Cannabis erworben, was natürlich völliger Schwachsinn ist...
Ist es möglich dagegen vorzugehen?
5 Antworten
Sollte es deswegen zu einem Ermittlungsverfahren gegen Dich kommen, wäre § 164 StGB einschlägig.
Vielen Dank!
Theoretisch kannst du diese Person wegen Verleumdung anzeigen, was aber zu den Privatklagedelikten gehört und du sicherlich keinen Bock darauf haben wirst.
Naja, behaupten kann man viel, der Zeuge muss seine Behauptungen auch beweisen können sonst ist seine Aussage sowieso wertlos
der Zeuge muss seine Behauptungen auch beweisen
Für Beweise zu sorgen ist in Deutschland immer noch Aufgabe des Staatsanwalts.
Zumal der Dolmetscher ihm alles zugeflüstert hat, er hat jetzt Berufung eingelegt...
Wie hat denn der Staatsanwalt darauf reagiert?
Vermutlich gar nicht weil er das nicht geglaubt hat. Da kommt nichts mehr und Du solltest es einfach dabei belassen.
Das wird ihm auch in der Berufung nicht gelingen.
Vielen Dank, da bin ich sehr beruhigt. War zudem nur mal btw. ein Ausländer der hier eingebrochen ist. Hier in Sachsen haben die eh nicht viel zu sagen...(Zum Glück ;) )
Keine Sorge, der Einbrecher dürfte nicht besonders glaubwürdig sein. Wenn es da keine weiteren Beweise gibt, wird da nix nachkommen.
Könnte mein Handy theoretisch abgehört werden?
Unwahrscheinlich. Nur mit richterlichem Beschluss. Und da müssten schwere Straftaten für im Raum stehen.
Supii, Danke!
Denn das könnte zum Problem werden...
Die Staatsanwältin hat ihm scheinbar nicht geglaubt. Er hat jetzt jedoch Berufung eingelegt & ich habe Angst, dass er versucht mir etwas anzuhängen....