Falschaussage gegen mich (Zeuge) vor Gericht strafbar?

5 Antworten

Sollte es deswegen zu einem Ermittlungsverfahren gegen Dich kommen, wäre § 164 StGB einschlägig.

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 15:59

Vielen Dank!

Theoretisch kannst du diese Person wegen Verleumdung anzeigen, was aber zu den Privatklagedelikten gehört und du sicherlich keinen Bock darauf haben wirst.

Naja, behaupten kann man viel, der Zeuge muss seine Behauptungen auch beweisen können sonst ist seine Aussage sowieso wertlos

Artus01  25.02.2020, 15:44
der Zeuge muss seine Behauptungen auch beweisen

Für Beweise zu sorgen ist in Deutschland immer noch Aufgabe des Staatsanwalts.

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 16:00

Zumal der Dolmetscher ihm alles zugeflüstert hat, er hat jetzt Berufung eingelegt...

Wie hat denn der Staatsanwalt darauf reagiert?

Vermutlich gar nicht weil er das nicht geglaubt hat. Da kommt nichts mehr und Du solltest es einfach dabei belassen.

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 15:59

Die Staatsanwältin hat ihm scheinbar nicht geglaubt. Er hat jetzt jedoch Berufung eingelegt & ich habe Angst, dass er versucht mir etwas anzuhängen....

Artus01  25.02.2020, 16:03
@Bastiiix3

Das wird ihm auch in der Berufung nicht gelingen.

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 16:05
@Artus01

Vielen Dank, da bin ich sehr beruhigt. War zudem nur mal btw. ein Ausländer der hier eingebrochen ist. Hier in Sachsen haben die eh nicht viel zu sagen...(Zum Glück ;) )

Keine Sorge, der Einbrecher dürfte nicht besonders glaubwürdig sein. Wenn es da keine weiteren Beweise gibt, wird da nix nachkommen.

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 16:01

Könnte mein Handy theoretisch abgehört werden?

Raven751  25.02.2020, 16:05
@Bastiiix3

Unwahrscheinlich. Nur mit richterlichem Beschluss. Und da müssten schwere Straftaten für im Raum stehen.

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 16:06
@Raven751

Supii, Danke!

Bastiiix3 
Fragesteller
 25.02.2020, 16:01

Denn das könnte zum Problem werden...