Fake Yeezys vom Zoll Beschlagnahmt?

3 Antworten

Die Sendung wurde angehalten, da der Chinadealer die Sendung falsch deklariert hat und der Zoll berechtigterweise den Wert der Sendung überprüfen möchte. 

Daher werden die Rechnungsbelege angefordert und die Sendung zur Prüfung im Zollamt in Deinem Beisein geöffnet.

Spätestens dann ist Ende der Reise. Der hier betroffene Rechteinhaber (Adidas AG) hat einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt. Daher ist der Versendungskauf gefälschter Adidasprodukte aus dem EU Ausland illegal und der Zoll ist nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz verpflichtet bei einer Kontrolle einzuschreiten.

Die gefälschten Treter werden beschlagnahmt und der Rechteinhaber davon unterrichtet.

Adidas hat zudem das Design der Yeezy schützen lassen. Daher sind auch Designkopien ohne YZY/Adidas Branding illegal. Die Erfahrung haben in der Vergangenheit such schon reichlich Händler machen dürfen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/adidas-abmahnung.html

Was für Dich „Spaß“ ist... Der Handel mit gefälschter Markenware ist fester Bestandteil der organisierten Kriminalität. Mit Kriminellen macht man keine guten Deals.

Thema Yeezys. Im Herbst wird es ein Release in Millionenauflage geben, damit dürfte dann auch der Hype um die Schuhe vorbei sein.

By the way...

https://noizz.de/fashion/warum-yeezys-nicht-mehr-cool-sind/869rkdd

Das kann noch um einiges teurer werden.

Du ahnst ja schon ganz richtig, dass man dir diese Latschen kaum aushändigen wird, dafür aber trotzdem von Dir die Einfuhr-Umsatzsteuer verlangt, und dann auch noch die Vernichtungskosten, und die sind auch nicht ohne, da oft gefährlicher Sondermüll.

Wenn du also lieber gar nicht erst hin gehst, darf der Zoll das Paket ja nicht ohne deine Anwesenheit öffnen (Wegen Postgeheimnis) aber sie können ersatzweise einen Post-Mitarbeiter dazu anfordern, denn der darf das. Diese Dienstleistung gibts bei der Post auch nicht umsonst. Das kommt dann mit auf die Forderung des Zolls gegen Dich. Und da du das ja nicht zahlen möchtest, wird erst mal gemahnt, und dann vor Gericht ein Zahlungstitel gegen dich erwirkt. Da kommt dann irgendwann so ein netter gelber Brief vom Gericht, und reagierst du darauf noch immer nicht, kommt der Gerichtsvollzieher und eine Schufa-Eintragung gibts dann auch noch.

Dann wird dein Kauf aber auch noch dem Rechteinhaber (Adidas) gemeldet, und deren Anwalt schickt dir dann noch eine Abmahnung, und seine Kostennote, die dann vom Streitwert abhängig ist. Und da der bei Markenrechtsverletzungen sehr hoch liegt, kann diese Kostennote durchaus über 1000 Euro betragen. Und auch hier: Zahlst du nicht - Mahnbescheid - Gerichtsvollzieher...

Viel Spaß also an deiner Bestellung...

Er könnte aber auch abstreiten überhaupt etwas mit der Bestellung zu tun gehabt zu haben der wahrscheinlich ausländische Onlineshop wird da sicher weder Behörden noch Adidas unterstützen.

Zudem könnte er sich eventuell auf den Standpunkt stellen gedacht zu haben die Schuhe seien echt in diesem Fall müsste kann Adidas ihm auch nichts denn nur der vorsätzliche Kauf von Fälschungen ist rechtlich relevant.

Mit einer Anzeige gegen den Onlineshop (die natürlich nichts bringen wird) könnte er dies eventuell bekräftigen.

Zudem ist er möglicherweise noch unter 14 gegen Kinder wird Adidas sicher nicht vorgehen der Erfolg wäre mehr als zweifelhaft.

@Darkmalvet, UserMod Light

Jedem der sich auch nur ein Minimum für Yeezy Boost interessiert ist bekannt das jedes Release der Schuhe immer gleich am selben Tag ausverkauft war und die Schuhe anschliessend nur teuer im Resell zu bekommen sind.

Der reguläre Kaufpreis im autorisierten Handel beträgt für Yeezy Boost 350 220 Euro.

Dem Fragesteller ist da schon bewusst das es sich hier um Fälschungen handelt.

@Raoul Zanzara, UserMod Light

Es handelt sich bei dem Fragesteller um einen 13-14 Jährigen Jugendlichen die Bestellung ist als jugendliche Dummheit zu bewerten und sämtliche Auferlegungen von hohen Kosten sind an der Stelle deplatziert.

Die 40 Euro Lehrgeld sind genug und ich denke in Anbetracht des Alters kann man auch guten Gewissens die Ansicht vertreten, dass er es tatsächlich nicht besser wusste.

@Darkmalvet, UserMod Light

Ja, ja die Erkenntnis regelwidrigen Verhaltens stellt sich meist erst ein, wenn nicht die bestellte Ware sondern unerwartete Post ins Haus geflattert kommt.

Dann aber auch nur aus Angst vor Strafen und nicht aus Einsicht. Da kann ich nach ca. 400 Gutachten in Rahmen zollamtlicher Beschlagnahmen aus der Praxis sprechen.

@Raoul Zanzara, UserMod Light

Trotzdem muss man bei einem Kind/Jugendlichen nicht gleich die harte Tour auffahren 40 Euro verlorenes Taschengeld als Lehrgeld reichen hier völlig aus

@Darkmalvet, UserMod Light

Habe mir die aus Spass bestellt für 40€

Als 13-Jähriger...

Der wusste genau, was er tat.
Ich halte nix von Verhätscheln in solchen Situationen.

@Darkmalvet, UserMod Light

Mit dem Kommentar bist Du bei mir an der falschen Adresse...siehe meine Antwort zu dem Thema., da musst Du schon mit @catfonts in die Diskussion einsteigen.

Wie die betroffenen Rechteinhaber mit solchen Dingen umgehen ist mir bekannt und an deren Haltung ändert sich da auch nichts, ob man das selbst für richtig oder falsch erachtet.

Denen steht es nach Markengesetz zu sich in Form von Schadensersatzforderungen / strafbewehrten Abmahnungen an den Besteller zu halten. Inwieweit solche Forderungen dann rechtlich haltbar sind, das entscheiden Gerichte nach Prüfung des Einzelfalls.

Und damit beende ich das Thema an dieser Stelle.

@Raoul Zanzara, UserMod Light

Naja du bist ja umgekehrt in meinen Kommentarstrang mit catfonts eingestiegen^^

@latricolore, UserMod Light

Ich rede ja auch nicht von verhätscheln sondern von angemessenem Umgang der berücksichtigt, dass es sich um einen Schüler ohne Einkommen handelt.

Was für einen arbeitenden Erwachsenen 600 Euro sind ist für einen Schüler bestimmt 10 mal zu schlimm aus unter anderem solchen Gründen werden z.b. Geldstrafen und Bußgelder an solche Situationen angepasst.

Nur sobald der Kapitalismus ruft lässt die Justiz alle sozialen Komponenten fallen und setzt selbst Schüler von den klauen der Abmahnindustrie aus ehrlich gesagt ist das eine Schweinerei.

Die werden vernichtet, dafür ist auch die Gebühr gedacht.