Fake aus Malaysia bestellt, Zoll?

3 Antworten

Ich würde erst mal abwarten, was da beim Zoll überhaupt passiert.

DVDs stehen sicherlich nicht ganz oben auf der Liste, was auf Fakes/Fälschungen geprüft wird.

Wegen des Regionalcodes bei DVDs würde ich mir da eher Sorgen machen.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 14:34

Region 0 anscheinend.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 22.01.2022, 00:29

Aber nur in Falle des Falles. Was kann mir da passieren? Weil manche meinen da ich es für Private Zwecke, und nicht zum Weiterverkauf erstanden habe, wird das kein Problem sein und es gelten ähnliche Regeln wie bei der Einfur z. B. Nach dem Urlaub

Aber wiederum andere meinen, dass alleine die Tatsache, dass ich einem geschäftlichen Händler bezahlt habe für das Produkt, stellt schon geschäftliches Handeln dar.

Wenn letzteres zutrifft. Habe ich dann trotzdem die Zulassungserklärung und Vernichtungskosten zu tragen oder kommt auch strafrechtlich was dazu?

RobertLiebling  22.01.2022, 07:48
@AvatarLuffy

Du machst dir viel zu viele Gedanken - Nichts von alldem wird passieren!

Der Schwerpunkt bei der Pirateriebekämpfung liegt ganz eindeutig auf Elektronik, Bekleidung und Schuhe.

Für die DVD einer 20 Jahre alten Serie wird sich der Zoll nicht großartig interessieren.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 22.01.2022, 11:13
@RobertLiebling

Die Serie ist in Deitschland soweit ich weiß gar nicht lizensiert. Sondern nur das Remake

RobertLiebling  22.01.2022, 11:17
@AvatarLuffy

Jetzt warte doch erst mal ab. Im schlimmsten Fall könntest du noch immer bestreiten, das bestellt zu haben. Kann ja jeder gemacht haben, der deine Anschrift kennt.

Aber da wird nix passieren!

AvatarLuffy 
Fragesteller
 22.01.2022, 12:49
@RobertLiebling

Ja ich warte jetzt ab. Ich denke es wird auch nicht jede Bestellung von Fakes entdeckt. Die meisten zwar aber nicht alle.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 22.01.2022, 12:50
@RobertLiebling

Halte dich dann auf dem Laufenden wenn entweder die DVD oder ein Breif ankommt. Sollte bis 30 Januar passieren weil da spätestens zugestellt werden soll

Strafrechtlich schon mal gar nicht.

Es kann passieren, dass die CD vernichtet wird. Ist aber eher unwahrscheinlich.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 14:35

Was ist mit Unterlassungsklage? Wird das hier in dem Fall wahrscheinlich passieren? Kann ja schon mal mehrere 100€ kosten. Steht sowas dann später im Führungszeugnis?

tinalisatina  20.01.2022, 14:36
@AvatarLuffy

Da Du mit einer CD für den Privatgebrauch kaum gegen die Markenrechte verstoßen haben kannst (auch, wenn manche Firmen das versuchen) läuft das ins Leere.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 14:37
@tinalisatina

Achso. Ich dachte Unterlassingsklage bekommt man immer. Auch wenn Privatkauf etc.

tinalisatina  20.01.2022, 14:40
@AvatarLuffy

Wie gesagt, das wird gerne versuche. Aber hier liegt die entsprechende Straftat nicht vor, zudem ist eine Wiederholungsgefahr eh nicht gegeben, da kein Handel beabsichtigt wird.

tinalisatina  20.01.2022, 15:02
@iq1000

Ja, kann man bekommen. Heißt aber nicht, dass sie zurecht erfolgt.

und ist vollkommen rechtes. 

Dafür hätte ich mal gerne die entsprechenden Paragraphen für den Fall.

Das es da nie zur Klage kommt ist auch Unsinn.

Das habe ich ja nie behauptet.

In dem Link von Dir geht es übrigens gar nicht um eine Unterlassungserklärung.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 15:25
@tinalisatina

Hä ich weiß jetzt nicht was ich glauben soll.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 22.01.2022, 00:32
@tinalisatina

Ich habe oft gehört, dass alleine der Umstand, dass ich dem gewerblichen Verkäufer aus Malaysia für die DVD Geld gezahlt habe, schon geschäftliches Handeln belegt. Heißt dass dann mir stehen nicht nur die Unterlassungserklärung und Vernichtungskosten bevor sondern noch ein Strafverfahren bis zu 5 Jahren Gefängnis?

tinalisatina  22.01.2022, 08:36
@AvatarLuffy

Nein, da ist natürlich bei einer DVD kein gewerbliches Handeln.

Kann sein dass die DVD in MY 100% legal ist. Copyrights gelten aber immer nur für das Land. Selbst wenn du dir Nike Schuhe in den USA kaufst und nach DE schicken lässt gelten die in DE als "nicht autorisiert" und können vernichtet werden.

Die Nike Namensrechte für Deutschland liegen ausschließlich bei Nike DE.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 03:13

Dürfte man dann nicht einmal original Schihe aus den USA kaufen?

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 03:14

Macht das jetzt eigentlich ein Unterschied ob die Serie in DE Lizensiert ist? Weil ich denke das ist sie nicht.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 03:14

Dann kann das ja kein Plagiat sein wenn es kein Original deutsches Produkt gibt.

iq1000  20.01.2022, 03:36
@AvatarLuffy

Es geht um die Namens- und Verwertungsrechte. Es ist irrelevant ob es das Produkt in DE gibt oder nicht.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 03:43
@iq1000

Also die Namen der Firmen standen da nicht drauf. Das wären ja jetzt hier die Namen der Macher der Serie. Der Name der Serie selbst steht aber drauf. Und Verwertungsrecht wurde denen ich schon übergangen.

Also ich schätze wenn kontrolliert wird dann wird die DVD wohl zerstört. Aber wie ist es denn damit dass die Firma da noch Schadensersatz oder Unterlassungserklärung fordern?

Weil ich weiß wie gesagt nicht wer die Rechte an der Serie hier in DE hat weil ich eben vermute dass diese Serue nicht lizensiert wurde. Lief auch nicht im Fernsehen hier. An wen wendet sich der Zoll dann? An das japanische Animationsstudio?

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 04:23
@iq1000

Sagen wir mal es kommt zum Worst Case Szenario. Was kommt dann an Kosten auf mich zu? So ca.

iq1000  20.01.2022, 04:26
@AvatarLuffy

Schadensersatz gäbe es nur bei gewerblichen Import, eine Unterlassungserklärung (Abmahnung) kann passieren.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 05:15
@iq1000

Wie teuer kann so eine Erklärung werden? Was ist mit Anwaltskosten seitens des Rechteinhabers

iq1000  20.01.2022, 05:35
@AvatarLuffy

Privat sind "ein paar 100" normal. Die Abmahngebühr SIND die Anwaltskosten. Ich hab da etwas Zweifel dass der Rechteinhaber bei einem privaten Import zugreift. Ich vermute eher dass es da keinen Grenzbeschlagnahmeantrag für gibt. Klartext: Beim Kauf sehe ich eher keine Probleme, aber VERkauf sollte man meiden.

AvatarLuffy 
Fragesteller
 20.01.2022, 14:32
@iq1000

Ist dann Namensrecht der Titel des Films oder ist das nur z. B. Animationsstudio oder Autorennamen?

AvatarLuffy 
Fragesteller
 22.01.2022, 00:31
@iq1000

Viele meinen auf anderen ähnlichen Fragen aber, dass alleine die Tatsache, dass ich einem gewerblichen Verkäufer Geld für die DVD gezahlt habe, schon für geschäftliches Handeln meinerseits spricht.

Was heißt das jetzt für mich wenn es denn so wäre? Würde ich dann auch noch strafrechtliche Konsequenzen bekommen. Man kann dafür ja bis zu 5 Jahren ins Gefängnis kommen.

iq1000  22.01.2022, 02:10
@AvatarLuffy

Dein KAUF ist kein gewerblicher Handel. Strafrechtliche Konsequenzen sind sicher nicht erwarten.