Fahrtkostenerstattung zum erreichen einer weiterbildungsstätte mit roller

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§ 63 SGB III Fahrkosten

(3) Die Fahrkosten werden in Höhe des Betrags zugrunde gelegt, der bei Benutzung des zweckmäßigsten regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse zu zahlen ist; bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel wird für Fahrkosten die Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 1 des Bundesreisekostengesetzes zugrunde gelegt. .....

http://www.harald-thome.de/media/files/HEGA-02-2012-Instrumentenreform-FbW-Anlage-1.pdf

Geschäftsnweisung FbW zu § 63 SGB III

Die Anwendung des § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz ist auf folgende Formulierung begrenzt:

„Für Fahrten mit anderen … Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je km zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro.“

Der Höchstbetrag von 130 Euro gilt jeweils für die

− Familienheimfahrt einschließlich der Fahrt eines Angehörigen zum Teilnehmer (auf Gesamtfahrstrecke für Hin- und Rückfahrt),

− Anreise,

− Rückreise (d.h. für die Anreise und die Rückreise wird jeweils der Höchstbetrag angesetzt) und

− tägliche Pendelfahrt (darüber hinaus gilt der kalendermonatliche Höchstbetrag für Pendelfahrkosten nach GA 85.35).


also grundsätzlich 20 Cent je km - höchstens 130,00 Euro ....

bitmap  01.02.2013, 19:27

also grundsätzlich 20 Cent je km - höchstens 130,00 Euro ....

Gehen wir von MO - FR aus und 10 km jeweils hin und zurück wären das pro Woche 20 €. Und auf welchen Zeitraum beziehen sich die 130 €? Oder wäre damit EINE Hin- und Rückfahrt gemeint?

Panasonic030 
Fragesteller
 01.02.2013, 19:40

hallo laut dem ersten § gilt das ganze aber doch nicht für mich oder? ....: § 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.

frodobeutlin100  01.02.2013, 20:11
@Panasonic030

das Bundesreisekostengesetz wird "entsprechend" angewendet .... das heißt nur die grundsätzlichen Regelungen zur Kostenerstattung ...

Fahrtkosten werden Dir entweder für das eigene Fahrzeug oder für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bekommst Du die Kosten für eine Fahrkarte erstattet. Wie hoch die Erstattung der Fahrtkosten bei Nutzung eigener Fahrzeuge (pro Kilometer) ist, weiß ich im Moment nicht genau - wird auf jeden Fall pro Kilometer abgerechnet.

bitmap  01.02.2013, 19:08

Wie hoch die Erstattung der Fahrtkosten bei Nutzung eigener Fahrzeuge (pro Kilometer) ist, weiß ich im Moment nicht genau

20 Cent/km. Das richtet sich nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes.

Panasonic030 
Fragesteller
 01.02.2013, 19:11
@bitmap

okay und das sicher unabhängig wo ich wohne ja?

bitmap  01.02.2013, 19:14
@Panasonic030

und das sicher unabhängig wo ich wohne ja?

Ja, ist es.

Panasonic030 
Fragesteller
 01.02.2013, 19:10

okay, aber habe ich die wahl ob ich mit den öffentlichen fahre oder ebend mit kfz? ohne zweifel, eine monatskarte wäre billiger. aber aus genannten gründe nicht gewünscht. und die höhe wäre aufjedenfall auch gut zu wissen um zu schauen ob, dass die kosten überhaupt deckt, bevor ich am ende evtl doch hoch draufzahle... gruß

bitmap  01.02.2013, 19:22
@Panasonic030

okay, aber habe ich die wahl ob ich mit den öffentlichen fahre oder ebend mit kfz?

Die Frage stellt sich bei 20 Cent/km fürs selbst fahren wohl kaum. Wenn die Preise für die "Öffentlichen" bei euch so sind wie bei uns, dann wäre die Fahrkostenerstattung für das eigene Fahrzeug sogar billiger fürs jobcenter.

Panasonic030 
Fragesteller
 01.02.2013, 19:24
@bitmap

naja soziticket kommt so um die 50-60 euronen und da ich drei bis viermonate mindestens 4 die woche ausrücke kostet selbst fahren schon mehr.

bitmap  01.02.2013, 19:29
@Panasonic030

Ob du mit 20 € pro Woche (Fahrten für 5 Tage gerechnet ... MO - FR) fürs Moped bzw. Auto auskommst, musst du ausrechnen. Bei den derzeitigen Spritpreisen find ichs bissel wenig.