Fahrkostenerstattung Jobcenter?

5 Antworten

nein. Die fahrtkosten, die durch die beantragung von hartz 4 entstehen, muss sie selbstverständlich selber tragen. Es obliegt der persönlichen Verantwortung, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Da ist nichts zu holen.

DIE BERATERIN WUSSTE DAS NICHT? Da beweist es mal wieder das die lügen ohne ende... HIER SIND MEINE ERFAHRUNGEN & Paar Sachen von dem ich gehört habe! (MIT EINFACHEN SÄTZTEN, OHNE KLUGSCHEIß BESCHRIEBEN - leicht verständlich)Ich weiß, wenn du ein Termin bekommen hast, solltest du Fahrtkosten erstatten bekommen, jedoch verweigert das Amt die Erstattung sehr gerne und will dich verunsichern und dir einreden dass es nicht geht. deshalb ist ein Widerspruch/email schreiben wichtig! (Manchmal ist ein Widerspruch nicht umsonst beigelegt... Prüfe also immer deine rechte, das kann auch bei anderen unterlagen der fall sein, oder du bekommt in dem Brief wo dein Termin drinne steht, ist ein Blatt hinzugefügt. Da steht eine "Der Aufforderung auf Blatt 1 vom XX.XX.20XX zur persönlichen Meldung am XX.XX.XX werde ich aus folgenden Gründen nicht nachkommen" - Da könntest du also sonstiges ankreuzten und ein Widerspruch drauß machen...) Ich beschreibe mal wie es bei mir war ich schrieb 3 Emails eine Woche vorher (In 3 Tagesabständen) vor meinen Termin, es kam nichts wieder. Bis ich 2 tage vor mein Termin eine Andacht hinschrieb (Ich kann nicht kommen wenn ich kein Geld erstattet bekomme, habe mich schon 3 x gemeldet tut sich nichts usw..., (schreibe alles rein was dich absichert, damit die nicht sagen können wir wussten das nicht, so kannst du deine beweis email beim Anwalt vorlegen... falz es hart auf hart kommt) Und die Anwaltskosten muss das am dann zahlen ("soweit ich mit gekriegt habe").So auf jeden fall als ich meine Andacht verschickt habe kam plötzlich 30 min. später eine Antwort... (Da stellt am sich die frage warum erst nach der Andacht/ Email wo ich mich absicherte und alles reinschrieb, damit ich keine schuld bekommen kann und die mir nicht das Geld kürzen können! (SOMIT WAR DEREN ARSCH IN GEFAHR, UND SIE SCHRIEBEN MIR SCHNELL ZURÜCK!) Wichtig in dem Schreiben gehören Sachen wie:Grund: (z.B.) Ich Kann nicht zum Termin am (XX.XX.20XX - 11:00 Uhr) kommen wenn Sie mir keine Bestätigung per email schicken, ob ihr den Antrag gestellt habt! Bekomme ich keine Nachricht kann ich nicht zum Termin erscheinen, weil ich ihnen hiermit aufgefordert habe einen Antrag zustellen. Und mir bitte in einer kleinen Email eine Bestätigung zu geben, dass der Antrag gestellt wurde! (ich sollte immer vorher bescheid sagen laut Frau/Herr XXX, also mach ich das).KUNDENNUMMER: (z.B. 315D01234, findest du oben rechts in der Einladung (Brief) zum Termin!)Adresse: Vorname, Name Straße, Postleitzahl, Wohnort, Geburtsdatum!Setzte eine Frist: (Bis zum XX.XX.20XX würde ich mich auf eine Nachricht von ihnen freuen! Oder so? Jedenfalls ist das wichtig. Ich glaube du darfst den sogar eine 14 Tägige Frist geben, glaube dann hast du mehr rechte, wenn die Frist abglaufen ist???)Falls mein Text zu Schlecht für dich ist Google mal überwww.Wiederspruch-Jobcenter-Fahrtkosten.dede . Ich glaube sonst findest du dort bestimmt ein guten Text! Die email von der Jobbörse findest du heraus indem du: www. Jobcenter (+Stadt)Kontakt.de googlst!PS: Hoffe ich konnte dir helfen, like mein Kommentar, damit er bald ganz oben steht und anderen noch schneller geholfen werden kann. DANKE!

Das ist in den Dienstanweisungen der Bundesagentur für Arbeit nach Paragraf 59, SGB II geregelt.

Darin heißt es:

"(10) Die notwendigen Reisekosten, die dem Hilfebedürftigen und der erforderlichen Begleitperson aus Anlass der Meldung entstehen, können auf Antrag übernommen werden, soweit sie nicht bereits nach anderen Vorschriften übernommen werden können." Hierbei handelt es sich um ein Zitat des § 309 SGB III Abs. 4 (Allgemeine Meldepflicht), auf den der § 59 SGB II verweist.

Das Ermessen des Jobcenter-Sachbearbeiters, das im Wort "können" zum Ausdruck kommt, hat das Bundessozialgericht schon im Jahre 2007 auf Null reduziert (Urteil vom 6 Dezember 2007, B 14/7b AS 50/06 R): "Eine Ablehnung der Kostenübernahme kommt gegenüber Leistungsempfängern nach dem SGB 2 in der Regel nicht in Betracht." Denn: "Bei der Erstattung von Reisekosten handelt es sich um eine Sozialleistung iS des § 11 Satz 1 SGB I."

Trotz der eindeutigen Rechtslage verweigern immer wieder Jobcenter die Übernahme der Fahrtkosten bei Meldeterminen. Betroffenen ist in diesem Falle anzuraten, sich direkt bei dem Teamleiter des Sachbearbeiters zu beschweren oder bei Ablehnung des Antrages einen Widerspruch einzureichen. Dabei kann man sich auf die oben genannten Dienstanweisungen und dem Urteil des Bundessozialgerichtes berufen.

VirtualSelf  15.08.2013, 14:02

Die Vorschriften zur Meldepflicht greifen im obigen Fall nicht (liegt ja keine Einladung des Amtes vor).
Zudem muss die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, womit die Fahrkosten nicht notwendig sind.

Für die Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich; daher werden die Kosten wohl auch nicht übernommen werden.

Die Sachbearbeiterin wusste das nicht? Na super.. wundert mich leider gar nicht beid em,w as ich da schon am Telefon erlebt hab.

Es gibt einen Zuschuss, den muss man aber VORHER (also vor termin) beantragen, das kann man telefonisch (ha!) machen und sie senden einem das Formular zu.

Es gibt aber einen Betrag, wenns druinter ist, zahlen sie nicht- ich glaubve, das warne ausgerechnet 6€?

Wie das ist, ob das nur bei Einladung oder auch vei selbst Termon machen geht, weiss ich leider nicht.