Wo bekomme ich einen Nachweis her über das Sorgerecht/Umgangsrecht?
Es geht im Grunde nicht um mich, sondern um meinen Lebensgefährten, der Fahrtkostenerstattung beantragen möchte, wenn er seine Tochter besucht. Sie wohnt knapp 700 km von uns entfernt.
Der letzte Antrag wurde abgelehnt und man fordert vom Jobcenter einen Nachweis über das Sorgerecht/Umgangsrecht. Hat hier jemand von euch Erfahrung mit diesem Thema?
Wir haben beim Jugendamt in Görlitz nach gefragt und die Frau sagte uns, es gibt so etwas gar nicht. Es gäbe nur Bescheide über den Entzug des Sorgerechtes/Umgangsrechtes, denn man ist von Haus aus als Vater Umgangsberechtigt sozusagen.
Könnt ihr mir Tips geben, oder aus eigener Erfahrung erklären, wie man in solch einem Fall vorgehen sollte?
HerzLicht solarislaluna
2 Antworten
Gegen den Ablehnungsbescheid nachweislich schriftlich Widerspruch einlegen und ggf. einen Anwalt einschalten (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) . Das Umgangsrecht ist gesetzlich geregelt, dafür ist kein "Nachweis" erforderlich.
("§ 1684 BGB: Umgang des Kindes mit den Eltern: (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.")
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-uebernahme-kosten-des-umgangsrechts-31233.html
Wenn er sein Umgangsrecht nicht mal irgendwann per Gericht eingeklagt hat, dann gibt es kein Nachweis. Er könnte sich von der Mutter eine schriftliche Bestätigung schreiben lassen wie oft er seine Tochter besucht. Das dafür allerdings die Fahrtkosten erstattet werden wäre mir neu, sowas hab ich noch nie gehört, das ein Vater die Kosten (Fahrtkosten) für den Umgang bezahlt kriegt.