Fahrtkosten nach der 30 Cent Regel versteuern?
Soweit ich weiß gibt es folgende Varianten der Fahrtkostenerstattung:
Variante 1: Fahrtenbuch Variante 2: 1% Regelung
und die interessante 3. Variante, die 30 Cent Versteuerung, welche den geringsten Aufwand beinhaltet (da kein Fahrtenbuch und Abzug notwendig). Ist das Richtig? Wo kann ich mich über diese Variante informieren, kann mir dazu jemand Informationen geben?
(Antworten mit Steuerberater werden direkt ignoriert)
5 Antworten
Für die Erfassung des Privatanteils der Kfz-Nutzung des betrieblichen Kfz gibt es nur die Wahl zwischen der 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode.
Wenn du dein Kfz nicht im Betriebsvermögen hast, kannst du die geschäftlichen Fahrten mit deinem privaten Kfz mit 30 Cent pro gefahrenen km als Betriebsausgabe erfassen. Aufzeichnungen sind hierfür natürlich auch nötig.
Ist doch eigentlich ganz einfach
http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/
oder hier:
- http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article114818576/So-machen-Sie-den-Weg-zur-Arbeit-richtig-geltend.html
- .gutefrage.net/fragen/meistgelesene/kilometerpauschale/1
Als Selbständiger oder Angestellter würde ich die 30Ct. Regelung bevorzugen. Als Angestellter in der eigenen Firma, würde es gehen, die Kosten der geschäftlich anfallenden Fahrten einfach von der Firma aus zu bezahlen ohne Fahrtenbuch zu führen. Das heißt Steuer, Sprit, Versicherung. Denn das Auto gehört nicht der Firma, wird ihr aber zur Verfügung gestellt.
mit der 30 cent regelung werden fahrtkosten durch den arbeitgeber erstattet, wenn es dazu eine entsprechende betriebsvereinbarung gibt...
Du kannst 30 Cent pro Kilometer für betrieblich bedingte Fahrten ansetzen. Wie weist du betriebliche Fahrten nach? Richtig! Fahrtenbuch! =)
Es gibt eine davon unabhängige 30 Cent Regelung für Unternehmer