Fahrtkosten bei Einsätzen im sicherheitsdienst
Wer kennt ein Gesetzt wo drinnen steht, wie in Deutschland die Fahrtkosten im Sicherheitsgewerbe geregelt sind
3 Antworten
Die Abgeltung von Fahrkosten ist in keinem Gesetz verankert theoretisch könnte eine Übernahme der Fahrkosten in einem Tarifvertrag geregelt werden, was aber im Wachgewerbe nicht der Fall ist - sprich der Arbeitnehmer (Separatwachmann/Frau) muss, soweit es nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, die Fahrtkosten zum Einsatzort selbst tragen.
Also im Manteltarifvertrag als auch im Lohntarifvertrag zwischen dem BDWS und Verdi (Fachbereich 13) steht nichts von Übernahme der Fahrtkosten. Als steht es dem Arbeitgeber frei ob er seinem Arbeitnehmer Fahrtkosten erstattet. Allerdings kann der Arbeitnehmer am Jahresende möglicher Weise beim Finanzamt eine Einsatzwechseltätigkeit geltend machen wozu er aber ein Fahrtenbuch nachweisen muss.
ok danke dir
Es gibt kein Gesetz wo drinne steht, das man in Deutschland Fahrtkosten im Sicherheitsgewerbe zahlen muss.
sprichst du von poliezi? -übernimmt natürlich der Arbeitgeber ganz oben (der Staat) wir dürfen das Zahlen, die Steuerzahler! (:
hoffe das hast du gemeint, lg
Nein. Wir sind ein Privater Sicherheitsdienst. und ein Mitarbeiter von uns, er fährt Alarmverfolgungen, soll Fahrtkosten bekommen. Nun sind wir am suchen, nach welchem § und Gesetzbuch das geregelt ist, das wir die Kosten zum Einsatzort übernehmen müssen
Alarmverfolgung wird normaler Weise mit einem Dienstwagen durchgeführt und damit entfällt auch eine Fahrtkostenerstattung.
Es soll auch "Ützel-brützel" Firmen geben die keinen Dienstwagen haben.
Wo steht das??? LF