Fahrtkosten bei Einsätzen im sicherheitsdienst

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Die Abgeltung von Fahrkosten ist in keinem Gesetz verankert theoretisch könnte eine Übernahme der Fahrkosten in einem Tarifvertrag geregelt werden, was aber im Wachgewerbe nicht der Fall ist - sprich der Arbeitnehmer (Separatwachmann/Frau) muss, soweit es nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist, die Fahrtkosten zum Einsatzort selbst tragen.

Tobi1209771 
Fragesteller
 20.01.2011, 22:06

Wo steht das??? LF

monokulti  20.01.2011, 22:13
@Tobi1209771

Also im Manteltarifvertrag als auch im Lohntarifvertrag zwischen dem BDWS und Verdi (Fachbereich 13) steht nichts von Übernahme der Fahrtkosten. Als steht es dem Arbeitgeber frei ob er seinem Arbeitnehmer Fahrtkosten erstattet. Allerdings kann der Arbeitnehmer am Jahresende möglicher Weise beim Finanzamt eine Einsatzwechseltätigkeit geltend machen wozu er aber ein Fahrtenbuch nachweisen muss.

Tobi1209771 
Fragesteller
 20.01.2011, 22:14
@monokulti

ok danke dir

Es gibt kein Gesetz wo drinne steht, das man in Deutschland Fahrtkosten im Sicherheitsgewerbe zahlen muss.

sprichst du von poliezi? -übernimmt natürlich der Arbeitgeber ganz oben (der Staat) wir dürfen das Zahlen, die Steuerzahler! (:

hoffe das hast du gemeint, lg

Tobi1209771 
Fragesteller
 20.01.2011, 22:09

Nein. Wir sind ein Privater Sicherheitsdienst. und ein Mitarbeiter von uns, er fährt Alarmverfolgungen, soll Fahrtkosten bekommen. Nun sind wir am suchen, nach welchem § und Gesetzbuch das geregelt ist, das wir die Kosten zum Einsatzort übernehmen müssen

monokulti  20.01.2011, 22:15
@Tobi1209771

Alarmverfolgung wird normaler Weise mit einem Dienstwagen durchgeführt und damit entfällt auch eine Fahrtkostenerstattung.

master2k  14.01.2013, 23:02
@monokulti

Es soll auch "Ützel-brützel" Firmen geben die keinen Dienstwagen haben.