Fahrtenbuch bei 3,5t sprinter pflicht?

4 Antworten

Eine Fahrtenbuchauflage kann es geben wenn nach Ordnungswidrigkeiten der Fahrer nicht festgestellt werden konnte. Das ist dann sehr genau zu führen, hier kann ein Bußgeld von 100€ plus 28,50€ Gebühren erhoben werden, es gibt aber keinen Punkt.

Diese Auflage wird dem Halter gemacht, der kann aber im Rahmen der Vermietung jemanden mit der Führung beauftragten, z.B. den Mieter oder den/die Fahrer.


Soll das Fahrtenbuch auf Verlangen der Vermieterfirma geführt werden muss man im Mietvertrag nachlesen welche Folgen es haben kann wenn es nicht geführt wird..

Es ist schon lange her, da wurde die Arbeitszeit im gewerblichen Güterverkehr über Fahrten- und/ oder Schichtbücher nachgewiesen (BGBl I, 1956). Diese Nachweise wurden abgelöst durch § 57a StVZO und EWG 3821/85 (Fahrtschreiber/ Kontrollgerät).

Ist "CRACK" und seine Antwort über Fahrtenbücher gemeint, oder bezieht sich die Frage tatsächlich auf Arbeitszeitnachweise.

vielleicht sollte ich noch dazu erwähnen:

Der Sprinter wird Privat angemietet und dann der Firma für gewerbliche Zwecke zur verfügung gestellt. Halter ist also Privat, Rechnungsadresse die Firma und Nutzung gewerblich

Beim gewerblichen Fahren mit 3,5t ist auf jeden Fall ein Tageskontrollblatt zu führen.

Nachweise werden über 3,5t mittels Fahrtenschreiber geführt. Da die EU-weite Regelung ab 3,5t gilt, werden auch erst ab 3,5t Fahrtenschreiber verbaut.

Da aber Abweichend von der EU-weiten Regelung für Deutschland eine Nachweispflicht ab 2,8t gilt, ist eben darum ein Tageskontrollblatt zu führen.

http://www.lkw-auskunft.com/info/kontrollblaetter.html