Fahrrad fahren nach einem Bier?

3 Antworten



Solange keine Ausfallerscheinungen/Fahrauffälligkeiten auftreten, muss man als Fahrradfahrer erst ab einem Promillewert von 1,6 mit einer Strafe (3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU) rechnen.

Wenn Ausfallerscheinungen/Fahrauffälligkeiten auftreten, begeht man schon ab 0,3 Promille eine Straftat und muss mit einer entsprechenden Anzeige rechnen.

Das absolute Alkoholverbot in der Probezeit bezieht sich nur auf das Führen von Kraftfahrzeugen. Und Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge.


Jedoch ist es trotzdem nicht empfehlenswert alkoholisiert Fahrrad zu fahren, auch wenn der Alkoholpegel sich noch nicht im verbotenen Bereich befinden sollte.

solange du keinen Unfall baust passiert auch bei einer Kontrolle nix

nix, dafür gibt es ja Fahrräder.