Fahrerflucht aber dann Polizei angerufen?
ich hab leider unbemerkt ein kleinen Kratzer bei einem fremden Auto gemacht..hab das aber im Nachhinein erst bemerkt!!! Der beschädigte kam zu mir bzw hat mich verfolgt..keine Verfolgungsjagd! Er sagte mir ich hätte ihn rein gehauen mit dem Kratzer ..ich hab ihn gesagt ich wusste nichts und hab darauf selbstständig die Polizei angerufen ! Habe ich mich dadurch entlastet ??
4 Antworten
Wie kann man den im Nachhinein etwas bemerken.
Entweder du hast bemerkt oder nicht.
Wenn man drauf hingewiesen wird, dann hat man es nicht selbst bemerkt, dann ist man drauf hingewiesen worden.
Lies doch mal die ganze Frage.
Natürlich hat er es bemerkt, nachdem er drauf hingewiesen wurde. Ich verstehe echt nicht, was du für ein Problem hast. Nur weil dir die Rechtschreibung nicht gefällt, ändert das nichts an der Tatsache, wie es gemeint war.
Versteh ich das richtig? Du hast die Polizei gerufen, aber nachdem der Geschädigte dich bereits angesprochen hat? Da kann man dann natürlich nicht mehr wirklich von „selbstständig“ sprechen.
Wenn es nur ein kleiner Kratzer ist und es den Umständen nach glaubhaft ist, dass du den Schaden nicht bemerkt hast, kann es sein, dass du um eine Anzeige rumkommst.
Wenn nur ein geringer Schaden vorliegt und du dich tatsächlich selbst bei der Polizei gemeldet hast, wird ein Verfahren aber höchstwahrscheinlich sowieso eingestellt.
Gruß, B.
Nur ein Kratzer 10 cm ...habe als der geschädigte zu mir drauf hin die Polizei angerufen um mich zu entlasten ,da ich nix wusste bzw unbemerkt der Schaden war
Damit dürftest du nicht wegen Fahrerflucht belangt werden können. Das geht sowieso nur, wenn du geflüchtet bist. Wer sich keiner Schuld bewusst ist, weil es ein unbemerktes Versehen war, ist ja nicht auf der Flucht. Hätte ER die Polizei gerufen, wäre das was anderes, dann hätte er nämlich behaupten können, dass du es gemerkt und trotzdem weg gefahren bist und er sie dann rufen musste.
Deswegen hab ich ja die Polizei gerufen
Seinen Schaden übernimmt sowieso deine Haftpflicht, von daher wird das kein Problem sein. Wenn bei dir auch ein Schaden entstanden ist, fällt der natürlich auf deine Kappe.
Es ist halt wircklich ein Kratzer ..wenn überhaupt 10 cm
Das ist egal, Schaden ist schaden. Entweder übernimmst du freiwillig die Reparaturkosten oder deine Haftpflicht macht es, dadurch könnte sich jedoch deien Prämie erhöhen.
Unabhängig von Probezeit??
Das hat doch mit deiner Versicherung nichts zu tun? Der Versicherung ist es vollig egal, ob du in der Probezeit bist oder seit 30 Jahren fährst. Du bist haftpflichtversichert und das ist ein Haftpflichtschaden. Die bezahlen das. Es kann aber wie gesagt sein, dass sich dein Versicherungsbeitrag erhöht, das kommt auf die Schadenssumme an.
Kommt drauf an was der Staatsanwalt glaubt.
Warum sollte das vor die Staatsanwaltschaft gehen?
Weil die Polizei das vorlegen muss.
Weil es ein Ermittlungsverfahren gibt. Und weil die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie Anklage erhebt oder einstellt.
Der Schaden an sich wird über die Versicherung geregelt. Das einzige, was die Polizei hierbei interessiert, ist doch die Fahrerflucht. Da der Fragesteller allerdings keine Kenntnis von der Tat hat (dafür spricht laut der Frage seine Aussage, die Tatsache, dass er die Polizei gerufen hat und sein kooperatives Verhalten), ist dieser Fall auch nicht als Fahrerflucht zu bewerten, denn der wäre per Definition ein Vorsatz. Ich bin davon ausgegangen, dass das bei solchen Fällen die Polizei selbst regelt und das nicht immer an einen Richter weiter leiten muss. Die haben sicherlich besseres zu tun, als sich um Bagatellschäden zu kümmern, bei denen keine vorsätzliche Straftat begangen wurde.
Dann hast wieder was Neues gelernt.
Im Nachhinein kann man das bemerken, wenn man nachträglich darauf hingewiesen wird, lies doch mal die ganze Frage.