Fahrerflucht Autobahnpfosten umgefahren, jedoch Polizei angerufen nach 1 1/2h?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

De facto hast du eine Unfallflucht nach § 142 StGB begangen. Dort gibt es zwar den Absatz 4 (auf den sich der ein oder andere hier beziehen mag), der für dich aber nicht zur Anwendung kommt:

Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Wie du siehst, gibt es dort vier Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Drei davon erfüllst du, nicht aber die Bedingung "außerhalb des fließenden Verkehrs".

Trotzdem kann die freiwillige nachträgliche Meldung dir zugute kommen, denn der Richter hat auch noch die Möglichkeit, nach den allgemeinen Vorschriften der StPO die Strafe zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen.

Ob die Beamten es nun überhaupt zur Anzeige gebracht haben oder nicht, kann man hier natürlich nicht wissen.

Die Frage ist, wo ist außerhalb des fließenden Verkehrs bei Mir war es eine Autobahnausfahrt also denke ich mal dass es fließender Verkehr ist

@Dennis100398

Ja, definitiv.

Fließender Verkehr findet auf der Fahrbahn statt (ausgenommen auf der Fahrbahn haltende oder parkende Fahrzeuge). Du bist auf einer Fahrbahn gefahren bzw. von dieser abgekommen. Daher liegt fließender Verkehr vor.

Außerhalb des fließenden Verkehr bewegt man sich beim Ein-/Ausparken oder beim Rangieren, ggf. noch auf Flächen wie Parkplätzen oder Tankstellen.

Wenn du irgendwo gegen fährst und fremdes Eigentum beschädigst oder nicht ausschliessen kannst, dass es beschädigt wurde, und wenn der Eigentümer für dich nicht erreichbar ist, dann bleibst du stehen und benachrichtigst die Polizei. Lernt man das nicht in der Fahrschule?

Was aus deinem Fall wird, lässt sich nicht vorhersagen.

Verfahren wurde eingestellt gab keine Beweise und ich Bin mittlerweile aus der Probezeit raus seit 25. Mai 2018

@Dennis100398

Danke für die Rückmeldung :-)

Da hast du Schwein gehabt. Und beim nächsten Mal weißt du es besser.

So gesehen hast du fahrerflucht begangen, weil du nicht vor ort geblieben bist. Vielleicht wirkt es sich allerdings mildernd aus, dass du den Unfall hinterher doch noch gemeldet hast

Du hast Fahrerflucht begangen, dafür kannst du angezeigt werden.

Du hast dich selbst angezeigt, deshalb kannst du von mildernden Umständen ausgehen (innerhalb von 24 Stunden muss dies passieren).

Mit etwas Glück drücken die Beamte ein Auge zu, sind froh, dass du dich gemeldet hast und du/deine Versicherung muss den Schaden zahlen.

LG

Danke für Die hilfreichen Antworten und ja ich bestreite es ja auch nicht, dass ich keine Fahrerflucht begangen habe

@Dennis100398

Darum geht es nicht. Du hast dich schnell gemeldet, ich hoffe bei dir, dass sie ein Auge zu drücken.

Und selbst wenn es zu Anzeige kommt:

Der Schaden ist minimal, du hast dich selbst angezeigt, kein Personenschaden-du solltest selbst in dem Fall mit einem blauen Auge davon kommen-sollte aber ne Anzeige kommen, Anwalt einschalten.

LG

du willst mir nicht weismachen dass du Kilometerweit mit nem Platten rumgefahren bist!

Du hast den Unfall bei den Blauen gemeldet, nun brauchst nur noch deiner Versicherung bescheid sagen; die kümmert sich um das weitere.

Schätze da kommt nix mehr.

Den Platten hab ich erst auf den letzten Metern bemerkt