Wird die Anzeige wegen Fahrerflucht fallen gelassen?

7 Antworten

Wenn der Halter des anderen PKWs darauf besteht, bekommst du eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Ich weiß das aus Zufall, da es einem Freund neulich auch so ging. Er fuhr jemandem an dessen KFZ und er wartete eine halbe Stunde, es kam niemand und er klemmte sein Visitenkärtchen an die Scheibe und fuhr davon.

Dann kam die Tage ein Anruf der Polizei, Anzeige wegen Fahrerflucht, er hätte eine Stunde warten müssen und direkt die Polizei alarmieren. Er muss jetzt 5000 Euro Strafe bezahlen, bekommt 3 Punkte und 10 Monate Fahrverbot. Zudem die Kosten für die Reparatur des Unfallgegners und natürlich die eigene Reparatur...geht jetzt alles vor Gericht. Eine MPU muss er wohl auch machen (er ist Internist!!), er sagte dann: ja ist sollte zur MPU da ich echt bescheuert bin und meine Karte hinterließ, es wäre klüger gewesen einfach abzuhauen.

Alle die meinen sie wird fallen gelassen falsch!!
Bin im Strafamt der Polizei tätig - Fahrerflucht ist § 4 Abs. 1 lit. a StVO und wird angezeigt sobald man nicht sofort die nächste Polizeidienststelle verständigt.

Das wird sicher nicht fallengelassen.

Auch wenn du dich etwas verspätet bei der Polizei gemeldet hast, du hast dich gemeldet.

Ich denke, dass du lediglich den Schaden am Fahrzeug lassen werden musst.

Den Schaden werde ich sowieso bezahlen, am Geld liegt es nicht! Daran liegt es nicht, mir geht es nur um die Anzeige.

Fahrerflucht ist nicht "geringfügig".

Allerdings fände ich es in Deinem Fall unangemessen streng, Dir sowas überzubrummen. Dein Entfernen vom Unfallort in der Nacht diente nicht dazu, unerkannt zu entkommen (zu "flüchten"). Es war ein Irrtum Deinerseits, den anderen PKW als "unbeschädigt" einzustufen.

Du selbst (mit Hilfe des Bekannten) hast den Irrtum bemerkt und darauf hin selbst die Polizei verständigt.

Wer jetzt pingelig ist, kann auf der Tatsache des "Entfernen" rumreiten und Dir die Fahrerflucht einschenken, korrekt.

Erzieht meiner Meinung nach ehrliche Menschen wie Dich dazu, beim nächsten Mal "nichts gemerkt" zu haben....

Grüße, ------>

Da du selbst dann die Polizei gerufen hast und es auch plausibel erklären kannst, denke ich nicht dass dich ne harte Strafe erwartet. Die Versicherung wird den Schaden am Unfallauto übernehmen, aber mit einer Fahrerfluchtanzeige rechne ich nicht