Fahren ohne Fahrerlaubnis nur aufgrund von Zeugenaussage?

5 Antworten

Bei Deinem Fall und dem Vorwurf Fahren ohne Fahrerlaubnis ab sofort keine weiteren Angaben bei Polizei tätigen, KEINE.

Sofort einen Anwalt einschalten, und bevor dieser nicht Akteneinsicht hatte, tust und sagst Du gar nix, alles weitere besprichst Du mit dem Anwalt.

und was wird mich der anwalt kosten?

ich bin mir wirklich keiner schuld bewusst und bin nicht einen meter gefahren!!! da würd ich beide händ und füße für ins feuer legen!!!!

oh man, das darf doch alles nicht wahr sein, gilt nicht die unschuldsvermutung bis das gegenteil bewiesen ist???

@328Chico328

und was wird mich der anwalt kosten?

Das sollte dir in dieser Lage völlig egal sein, Erstberatung eventuell kostenfrei.

gilt nicht die unschuldsvermutung bis das gegenteil bewiesen ist???

Ja klar, daher laufen ja jetzt Ermittlungen und keine Verurteilung.

@Antitroll1234

wenn einen der erste spass schon fast 2500 euro gekostet hat ist es einem nicht egal :-(((

bin kurz vor abschluss der mpu, brauche an dem tag nur noch einen abstinenznachweis, mache alles menschen mögliche um status quo wieder zur erlangen und mein fehlverhalten aufzuarbeiten

und dann kommt sowas ohne das man irgendwas getan hat....

naja bis auf den zeugen haben die ja nix...

@328Chico328

Dazu hat Otto Normalverbraucher die Rechtschutzversicherung .

@Kuestenflieger

...die aber nur zahlt wenn es um "Fahrlässigkeit" geht. In diesem Fall wird dem Probanden aber mit Sicherheit "Vorsatz" unterstellt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache vor Gericht geht ist in Anbetracht deiner Vorgeschichte recht hoch. Und hier ist das Problem, dass ein Richter deine Geschichte wohl reichlich unglaubwürdig finden wird. Ich tue das übrigens auch.

Niemand kommt nur deshalb vor Gericht weil er eine "Vorgeschichte" hat.

@Crack

Das hat doch auch niemand behauptet. Aber der Staatsanwalt wird mit Vorgeschichte eine solche Angelegenheit eher verfolgen als ohne.

@KuarThePirat
Das hat doch auch niemand behauptet.

doch, du

oder wie sonst soll man deine Antwort verstehen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Sache vor Gericht geht ist in Anbetracht deiner Vorgeschichte recht hoch

auch hier

Aber der Staatsanwalt wird mit Vorgeschichte eine solche Angelegenheit eher verfolgen als ohne.

behauptest du es

@ginatilan

Die Aussage war "nur deshalb vor Gericht gestellt" und genau das ist hier nicht der Fall, denn wie wir wissen gibt es einen Zeugen und eine Anzeige. Wo also behaupte ich, er wird nur wegen der Vorgeschichte eher vor Gericht gestellt?

Es gibt einen Zeugen und eine Anzeige und eine Vorgeschichte. Der Staatsanwalt wägt diese Tatsachen gegeneinander ab und entscheidet dann ob er das Verfahren einstellt oder weiter verfolgt.

@KuarThePirat
Wo also behaupte ich, er wird nur wegen der Vorgeschichte eher vor Gericht gestellt?

na hier:-)

Aber der Staatsanwalt wird mit Vorgeschichte eine solche Angelegenheit eher verfolgen als ohne.

Erst mal würde ich nichts mehr sagen ohne Anwalt. Nur ein Anwalt kann evtl noch etwas retten.

Daneben muss man sagen, auch das Herausfahren aus der Garege ist schon ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dazu ist es nämlich egal, ob es Privatgelände ist oder nicht, es kommt darauf an, ob es komplett abgeschlossen ist, so dass kein anderer da hinkommt, oder nicht. Und ich vermute mal, dass es NICHT abgeschlossen ist und somit zwar als Privatgelände aber dennoch zum öffentlichen Verkehrsbereich zählt.

Ohne Anwalt bist du hier in der denkbar schlechtesten Position.

es ist ein hinterhof mit zwei garagen und sehr versteckter einfahrt, da der andere garagen mieter kein auto hat und es als zweit keller nutzt ist nur mein auto da....besucher fahren auf nen großen parkplatz gegenüber....die müllabfuhr fährt nur das heck in die einfahrt...

der Polizist sagte auch das es Privatgelände ist und hat extra gefragt ob ich den wagen nur vor die garage gestellt habe....dazu stehen zwei fahrräder in der garage an der wand....um diese rauszuholen muss ich den wagen raus fahren...aber das ist ja korrinten kackerei....daraus kann man mir doch keinen strick drehen

Ohne Anwalt bist du hier in der denkbar schlechtesten Position.

Mit Anwalt wohl auch.

Denn wenn man sich mal in die Position eines Richters versetzt, besonders glaubwürdig klingt die Argumentation nicht gerade...

Da kann man sich dann wohl nur an den Zeugen halten und dessen Aussage in Zweifel ziehen.

@Crack

angenommen ich melde einen von mir bekannten bei der polizei wegen fahren ohne fahrerlaubnis weil ich ihn gesehen HÄTTE und demjenigen seine freundin fährt ein auto das mit warm gelaufenen motor vor der tür steht und er ja zugang zum schlüssel hat weil er mit ihr wohnt....

da kann mir doch nicht ernsthaft geglaubt werden und ein verfahren draus gemacht werden....wieviele gerichte müssten wir dann in jeder stadt haben??? 2000???

die bullen haben mich nicht gesehen, der wagen steht auf nem privatgrundstück also können die mir nicht ernsthaft was....ich werde mir nen anwalt nehmen und denjenigen wegen verleumdung anzeigen....geht ja gar nicht....nur weil ich mir ein schönes auto gegönnt habe und jemand neidisch ist....wo kommen wir denn dahin???

Ja es kann ein Gerichtsverfahren drauß werden. Das man das Auto einfach so aus der Garage fährt und einfach so laufen lässt ist wirklich sehr unglaubwürdig. Wenn es vor Gericht geht solltest du bzw dein Anwalt - den du dir wirklich nehmen solltest- den Zeugen auf jeden Fall vereidigen lassen.

wieso unglaubwürdig? der wagen steht seit fast zwei jahren dadrin....da ist es doch normal das man den mal wenigstens auf temperatur bringen will und die batterie nicht verkommen lassen will....

kann doch nicht jedes mal ein gerichtsverfahren draus werden nur weil irgend jemand, irgendwas gesehen haben will.... es steht doch aussage gegen aussage und die polizei hat ja keine richtigen beweise....

ich würd den ja echt gern mal zur rede stellen.... bin wirklich nie gefahren und hab mich bis jetzt an alle auflagen (MPU, Strafe und und und gehalten)

bin bei der vorbereitung zur mpu bei ner verkehrspsychologin, da mach ich doch nicht so nen schwachsinn.... fahr ich so in ne neue E-klasse rein werde ich mein Lebtag nicht mehr glücklich, so dumm wäre ich niemals!!!! habe damals einen fehler gemacht und definitiv draus gelernt!!!

@328Chico328

Letztlich kommt es auf den Richter an. Auch wird man dir entgegen halten, dass du auch einfach jemand anderen hättest bitten können das Auto für dich rauszufahren, wenn du wirklich kein Risiko eingehen willst. In deinem konkretem Fall sehe ich hohe Wahrscheinlichkeit, dass es vor Gericht geht aber deine Verkehrsychologin kann viel zu deiner Entlasung vortragen, am Ende wird es es wahrscheinlich darauf ankommen ob man dem Zeugen glaubt.

@Christiangt

Sehe ich genauso wie "Christiangt". Das Problem wird auch sein, dass der Wagen mit (unzulässigen) Nummernschildern versehen war..... Insgesamt wirkt die Geschichte arg konstruiert und in 90% der Fälle entscheidet der Richter dann gegen den Beschuldigten.

es steht doch aussage gegen aussage und die polizei hat ja keine richtigen beweise....

Das siehst du falsch. Hier steht eine Zeugenaussage gegen einen Beklagten. DU musst Richter und Staatsanwalt von deiner Unschuld überzeugen. Die Beweise in Form von warmer Kühlerhaube sind da schon recht zwingend und wenn der Zeuge glaubwürdig erscheint, hast du leider die A**karte...

wieso unglaubwürdig? der wagen steht seit fast zwei jahren dadrin....da ist es doch normal das man den mal wenigstens auf temperatur bringen will und die batterie nicht verkommen lassen will....

dazu brauchst du ihn aber nicht extra rausfahren, das hättest du auch in deiner Garage mit geöffneter Garagentor machen können!!

deine MPU darfst du bis zum Abschluss dieser Anzeige nicht antreten!!