Extrem hohe Wasserrechnung nach undichtem Ventil an der Wasserleitung im Keller

3 Antworten

Hast Du selbst einen Vertrag mit dem Wasserversorger?

Was hast Du gemietet, ein Haus oder eine Wohnung?

Aber das ist eigentlich egal wenn der Keller und somit das Ventil nur Dir zugänglich ist.

Wenn der Zählerstand (Verbrauch) stimmt wirst Du, wohl oder übel, zahlen müssen.

Grundsätzlich haftet der Vermieter natürlich dennoch für solche Schäden...

In der Praxis wird es aber so sein, a) dass der eigene Wasserverbrauch von dem durch den Schaden entstandenen gar nicht getrennt werden und somit keine Schadenssumme berechnet werden kann und b) dass der Fragesteller den Schaden nicht gemeldet hat und somit im Umkehrschluss dem Vermieter wiederum schadenersatzpflichtig wird, § 536c Abs. 2 BGB

Mir stellt sich gerade die Frage, von wem die Rechnung ist und wie diese berechnet wurde...

Um was für ein Haus handelt es sich???

Grundsätzlich haftet der Vermieter, das ist aber auch eine Beweisfrage. Da Du den Vermieter aber nicht benachrichtigt hast, haftest Du komplett selbst...

Geh zu den Wasserwerken und rede mit denen. In der Regel zeigen die Kulanz und berechnen Deinen Verbrauch neu, bzw. schätzen den an Hand der vergangenen Jahre ab. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit meiner Toilette. Da war die Dichtung vom Boiler undicht und das Wasser lief durch.