Ex gibt das Auto nicht zurück!

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also wenn er als Halter im Brief steht wird das Gericht ihn wohl auch als Eigentümer anerkennen. Er kann ja auch plausibel erklären warum der Brief in ihrem Besitz ist. Nun kann sie aber auch behaupten, dass Auto hätte sie gekauft, von ihrem Geld, zugelassen wurde es auf ihn weil dies billiger war. Da wäre es interessant einen Kaufvertrag zu haben. Am Besten, das Auto wäre bereits länger auf ihn zugelassen als sie zusammen waren, dann hätte er das Auto mitgebracht und darf es natürlich auch wieder mitnehmen. Sie könnte aber auch behaupten er habe Schulden bei ihr und das Auto als Pfand bei ihr gelassen. Wie mal ein Rechtsanwalt zu mir sagte: Überall ist 2 Plus 2 Vier, nur vor Gericht nicht.

Naja, meinetwegen ist sie Besitzerin. Besitzer einer Sache ist man, wenn man die tatsächliche Gewalt über sie hat, die rechtliche Gewalt über eine Sache hat der Eigentümer. Solang das Auto auf deinen Freund zugelassen ist, dein Freund also im Fahrzeugbrief steht, ist er auch der Eigentümer, selbst wenn seine Ex den Brief besitzt.

Das Auto wird er wohl wiederbekommen.

Daß jemand Eigentümer eines Fahrzeuges ist, nur weil er im Brief als Halter eingetragen ist, das ist schon seit vielen Jahren vorbei. Da Dein Freund plausibel machen kann, warum er Eigentümer ist, obwohl er den Brief nicht hat, wird sie ihr Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen müssen - was sie ja nicht kann. Er wird also wohl Recht bekommen.

Wer steht im Fahrzeugbrief drin und gibt es einen Kaufvertrag?

Ja, hat er denn irgendeinen Kaufvertrag? Denn er müsste schon beweisen, dass das sein Auto ist...