Ex gibt das Auto nicht zurück!
Hallo liebe gute.-frage-Leser/innen!
Ich habe folgende Frage: Mein Freund hat sich letztes Jahr von seiner Ex getrennt. Er wohnte auch mit ihr über 2 Jahre zusammen und als er Schluss gemacht hat, bekam er nicht alle persönlichen Dinge zurück wie z.B. Klamotten, Uhr etc.. Aber das Beste: Sie hat immer noch sein Auto in ihrer gewahrsam und will das nicht zurück geben! Den Fahrzeugbrief hat sie natürlich weil der ja in der "gemeinsamen Wohnung" war und ihm nicht zurück gegeben hat! In dieser Woche haben die eienn Gerichtstermin weil er natürlich das Auto zurück haben möchte. Wie sieht ihr die Rechtslage, weil sie hat ja den Fahrzeugbrief und somit ist sie gesetzlich gsehen die Besitzerin des Autos!
5 Antworten
Also wenn er als Halter im Brief steht wird das Gericht ihn wohl auch als Eigentümer anerkennen. Er kann ja auch plausibel erklären warum der Brief in ihrem Besitz ist. Nun kann sie aber auch behaupten, dass Auto hätte sie gekauft, von ihrem Geld, zugelassen wurde es auf ihn weil dies billiger war. Da wäre es interessant einen Kaufvertrag zu haben. Am Besten, das Auto wäre bereits länger auf ihn zugelassen als sie zusammen waren, dann hätte er das Auto mitgebracht und darf es natürlich auch wieder mitnehmen. Sie könnte aber auch behaupten er habe Schulden bei ihr und das Auto als Pfand bei ihr gelassen. Wie mal ein Rechtsanwalt zu mir sagte: Überall ist 2 Plus 2 Vier, nur vor Gericht nicht.
Naja, meinetwegen ist sie Besitzerin. Besitzer einer Sache ist man, wenn man die tatsächliche Gewalt über sie hat, die rechtliche Gewalt über eine Sache hat der Eigentümer. Solang das Auto auf deinen Freund zugelassen ist, dein Freund also im Fahrzeugbrief steht, ist er auch der Eigentümer, selbst wenn seine Ex den Brief besitzt.
Das Auto wird er wohl wiederbekommen.
Daß jemand Eigentümer eines Fahrzeuges ist, nur weil er im Brief als Halter eingetragen ist, das ist schon seit vielen Jahren vorbei. Da Dein Freund plausibel machen kann, warum er Eigentümer ist, obwohl er den Brief nicht hat, wird sie ihr Eigentum an dem Fahrzeug nachweisen müssen - was sie ja nicht kann. Er wird also wohl Recht bekommen.
Wer steht im Fahrzeugbrief drin und gibt es einen Kaufvertrag?
Ja, hat er denn irgendeinen Kaufvertrag? Denn er müsste schon beweisen, dass das sein Auto ist...