Kann mir mein Auto weggenommen werden?

11 Antworten

Wenn dir der Anwalt nicht möglich ist Probier es einfach mal mit der Drohung das du dir einen Anwalt nimmst. Vielleicht knicken sie ja ein.

MfG

Wer der die Papiere des Farhzeugs hat dem gehört das Auto dann.

Derjenige, der im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer. Wenn Du einen Kaufvertrag hast, kann man Dir nix. Du kannst den Brief (Zulaasungsbescheinigung Teil II) auch als verloren melden, dann wird der alte für ungültig erklärt.

Derjenige, der im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer.

Nein, ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft, kein Verfügungsgeschäft. Eigentümer wird man (z.B.) durch Übereignung.

@jurafragen

was heißt das genau?

@THEowl211992

Dass der Kaufvertrag nur ein Indiz dafür ist, wem das Fahrzeug gehört.

@jurafragen

das heisst ich hab keine chance das auto zu behalten? :(

@THEowl211992

Das habe ich nicht behauptet.

Das Wichtige ist, dass du im Fahrzeugbrief stehst, also ist es dein Auto und kann dir von niemand genommen werden. Du solltest aber auf jeden Fall zu einem Anwalt, der den Brief und den Schlüssel für dich einfordern, anscheinend musst du das ja auf diesem Weg machen, wenn deine Eltern dir den Brief nicht freiwillig aushändigen. Wichtig ist ausserdem das Datum eurer Trennung, sollte jemand danach den Brief umschreiben (was meines Erachtens gar nicht geht, ohne deine Unterschrift/Vollmacht) wäre es Diebstahl bzw. Betrug.

erstmal vielen dank für die antwort :) leider gestaltet sich das mit einem anwalt nicht so leicht, denn ich bin in der ausbildung. meine mom hatte mich nach der trennung rausgeschmissen und ich hab momentan einen arbeitsweg von einfach 50 km .. also 100 km am tag da ich nirgends anders unterkomme! ich kann einen anwalt also definitiv nicht bezahlen.

@THEowl211992

Du könntest Anspruch auf Beratungshilfe haben, erkundige dich bei deinem Amtsgericht.

Das Wichtige ist, dass du im Fahrzeugbrief stehst, also ist es dein Auto und kann dir von niemand genommen werden

Im FZ-Brief stehen lediglich die letzten Fahrzeughalter, nicht mehr und nicht weniger.

Das Wichtige ist, dass du im Fahrzeugbrief stehst, also ist es dein Auto

Leider nein, denn der Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II gilt nicht als Eigentumsnachweis!

Wichtig ist ausserdem das Datum eurer Trennung, sollte jemand danach den Brief umschreiben (was meines Erachtens gar nicht geht, ohne deine Unterschrift/Vollmacht) wäre es Diebstahl bzw. Betrug.

Das ist weder Diebstahl noch Betrug. Das sollte auch jedem Laien auffallen.

Der FZ-Brief (ZB Teil II) klärt nicht die Eigentumsverhältnisse, egal wer diesen besitzt, oder als Halter darin steht.

denn ICH stehe ja drinn also müsste es (zumindest mal der Brief) MEIN eigentum sein ..

Nein, der Brief gehört zum Fahrzeug, der Eigentümer des Fahrzeuges ist auch der Eigentümer des Briefes, aber nicht umgekehrt.