Brief an Die Staatsanwaltschaft, wie verfasse ich ihn am Besten?

3 Antworten

Das ganze Zeug, dass sie von ihm hat: Auf Herausgabe klagen - Zivilgerichtssache.

Kennzeichen klauen -> Straftat.

Nein, es ist kein Diebstahl, denn sie hat sie sich nicht angeeignet (außer dem Nummernschild), sie gibt sie nur nicht heraus. Das ist ein Unterschied.

Was ihr da von der StA wollte, ist mir nicht klar, denn außer dem Diebstahl des Nummernschildes gibt es keine Straftat.

Man geht zur Zulassungsstelle und erklärt den Fahrzeugbrief und den Schein für entwendet; evtl. wollen die ein Aktenzeichen von der Polizei und dort wurde der Diebstahl ja angezeigt. Dann gibt es neue Dokumente und neue Schilder.

Warum geht ihr nicht einfach zur Polizei, erstattet Anzeige und gebt zu Protokoll, was ihr wisst.

Wegen den einbehaltenen Gegenstände müßt ihr auf Herausgabe klagen. Damit hat die Staatsanwaltschaft ohnhin nix zu tun, die interessiert sich nur für die Straftat.

Die anzeige ist raus aber von ihr kommt einfach nichts...

@maghrabiya98

Was soll denn da kommen? Die Polizei wird sie zur Vernehmung bitten, die Ermittlung geht ihren Gang.

Wegen den einbehaltenen Sache müßt ihr klagen, da hilft die Anzeige nicht. Der Diebstahl betrifft nur das Nummernschild. Alles andere müßt ihr zivilrechtlich klären.

@Bitterkraut

Okay vielen Dank

Kannst du schreiben wie du willst. Nur solltest du den Unterschied zwischen "Verdacht" und "Beweis" mal nachschlagen.

Das meiste ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da muss man selber klagen