EX-Freund will Konsole nicht rausrücken, was tun?

3 Antworten

Es spielt keine Rolle wie teuer der Gegenstand ist, sondern das du nicht beweisen kannst das die Xbox dein Ex hat, er kann der Polizei sagen, ne die hab ich nicht die hast du beim Umzug mitgenommen, eine Hausdurchsuchung wird die Polizei nicht machen, da sie das nicht einfach so dürfen...leider sehe ich hier keinen Weg wie du wieder an die Xbox kommst..evt rückt er sie ja doch noch raus..

MarkusLisa 
Fragesteller
 15.09.2016, 17:28

Erstmal danke für deine Antwort.

Ist es möglich das die Polizei seinen neuen Mitbewohner nach dem verbleib der XBOX befragen darf oder steht dieser außenvor da er nicht am Konflikt direkt beteiligt ist ?  So könnte er sich unter umständen verplabbern ..

Schade, ich hatte zumindest auf eine kleine Chance für eine Hausdurchsuchung gehofft falls er sie doch irgendwo sehr gut verstekct hat ..

HallloDuDaa  15.09.2016, 17:33

Das weiss ich leider nicht...aber fragen schadet ja nie...

Seanna  15.09.2016, 17:45

Nein, die Polizei ist für Strafverfolgung zuständig, nicht für Privatrechtsangelegenheiten! Die machen da gar nix! Wieso sollte auch der Steuerzahler dafür aufkommen...?! Hausdurchsuchung wegen solchen Dingen eh nicht! Da geht das Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung eindeutig vor. Stell dir vor, jeder dürfte bei dir auf Verdacht mit Polizei einmarschieren...

Herausgabeanspruch besteht zwar, durch deine Quittung - aber durchsetzen ist nicht so simpel.

Wäre es Geld, ginge das durch Antrag beim Amtsgericht, aber bei Gegenständen musst du ihn auf Herausgabe verklagen.

Kostet 1. Geld und wenn du verlierst, musst du die Kosten für SEINEN Anwalt auch noch tragen.

MarkusLisa 
Fragesteller
 15.09.2016, 17:26

Herausgabeanspruch also .. höre ich zum ersten mal, aber danke!

Das er mir noch Geld schuldet kann ich ja dann auch nicht wirklich beweisen, oder? Im grunde könnte ja jeder sagen, hey der schuldet mir noch 4.000€ und den anderen verklagen .. bin da ein wenig unsicher =(

Seanna  15.09.2016, 17:31

Geld ist auf dem genannten Weg simpler einzutreiben, da kommt dann der Gerichtsvollzieher nach dem Antrag. Allerdings natürlich nur, wenn der Anspruch auch besteht. Sonst kann der in Deutschland zwar auch vollstreckt werden, aber wenn er Widerspruch einlegt, hast du die Beweislast. Wenn ich 4000€ verleihe, hab ich aber auch nen Schriftstück darüber...?! // Bei Gegenständen funktioniert der Weg allerdings NICHT - nur bei Geld.

Wenn Sie dir gehört und er Sie einfach behält könnte man dies vielleicht als Diebstahl werten. Damit würde ich zur Polizei gehen. Du müsstest halt beweisen, dass dir die Xbox alleine gehört.

HallloDuDaa  15.09.2016, 16:43

Um das geht es nicht. Sie kann es ja beweisen wegen dem beleg, das dumme ist nur das sie nicht beweisen kann das der Freund die xbox hat...

Seanna  15.09.2016, 17:07

Quatsch. Das ist kein Diebstahl und die Polizei kümmert sich um solche Sachen nicht - zu Recht. Die ist nicht für Privatrechtsangelegenheiten zb Herausgabeanspruch zuständig.

MarkusLisa 
Fragesteller
 15.09.2016, 17:31

Danke für die hilfreichen Antworten!

@Seanna

Wieso sollte sich die Polizei darum nicht kümmern? Anzeige kann ich doch mindestens in jedem Fall stellen, auch wenn ich noch nicht weiß aus welchem grund genau, wird sich a sicher ein grund der Anklage finden und dann müssen die sich doch darum kümmern.

Ich meine, wer sonst?

Seanna, kannst du mir einen anderen Rat geben wie ich vorgehen könnte?

Danke!

Seanna  15.09.2016, 17:48

Es besteht kein Straftatbestand, zumindest mal nichts, was sich beweisen lässt. Und für Privatrechtsangelegenheiten zb Herausgabeanspruch ist die Polizei nicht zuständig - zum Glück, denn wie viel Geld müsste der Steuerzahler sonst aufbringen, damit die Polizei solchen Fällen nachgeht...? Und wer sollte die Berechtigung prüfen? Die mit Strafrecht ohnehin schon überforderte Staatsanwaltschaft?

Seanna  15.09.2016, 17:50

Ach und zum "wer sonst": ein von dir zu beauftragender und zu bezahlender Anwalt. Aber ich denke, ne neue XBOX ist günstiger. Das ist auch mein Rat: als Lehrgeld verbuchen und ggf. neue Konsole kaufen.

MarkusLisa 
Fragesteller
 15.09.2016, 17:54
@Seanna

Danke Seanna,

du scheinst dich wirklich ziemlich gut mit juristischen Dingen auszukennen, auch wenn du leider keine guten nachrichten für mich hast..

angenommen ich nehme mir einen anwalt und würde es versuchen      (was ich eher nicht glaube)    kann dieser Anwalt doch dann nur auf diesen sog. Herausgabeanspruch klagen - wenn sich die XBOX aber dann immernoch nicht im haushalt meines ex befindet ist auch dieser versuch quasi fruchtlos, oder?

Meinst du, sofern ich einen Anwalt angagieren könnte, das dieser irgendwie seinen Mitbewohner befragen, ausfragen oder als Zeugen vor gericht laden kann? Dieser weiß mit sicherheit über den verbleib der konsole bescheid und würde vor gericht vermutlich nicht lügen, so wie ich das einschätze

SpaceDuck  15.09.2016, 18:01
@MarkusLisa

Ich vermute eine Anwalt wäre teuere als einfach eine neue Xbox zu kaufen. 

@seanna

Natürlich ist das kein Diebstahl was hab ich mir dabei gedacht. ^^