Bekomme ich meinen Ex aus dem Mietvertrag?

5 Antworten

Dein Vermieter hat dir eine falsche Auskunft gegeben, was die Kündigung deines EX angeht. Dein Ex hat nach dem Mietvertrag Wohnrecht bis der Mietvertrag durch die Mieterpartei oder den Vermieter wirksam beendet wurde, entweder durch Kündigung oder durch Auflösung unter Mitwirkung allerr Beteiligten.

Ich möchte das mein Ex nicht mehr im Mietvertrag steht.

Du hast Deinem Ex alle seine Sachen gegeben und wer wohnt trotzdem noch bei Dir?

Oder ist er de facto ausgezogen?

Also, wenn er de facto ausgezogen ist, hast Du doch erreicht, was Du wolltest. Ob er dann noch im Mietvertrag steht oder nicht, spielt für Dich doch keine Rolle mehr. Angenommen, er käme irgendwann wieder an und will wieder einziehen und er meint, er hätte ein Recht darauf, dann könnte es für Dich zum Problem werden. Meinst Du dass das soweit kommt?

Wenn nicht und wenn Du vielleicht wieder einen anderen Partner gefunden hast, der zu Dir zieht, hat höchstens Dein Ex ein Problem, aber Du nicht.

Ansonsten könntet Ihr mit dem Vermieter einen dreiseitigen Vertrag machen, indem erklärt wird, dass Du den Mietvertrag ab sofort allein fortsetzt und Dein Mann ab Zeitpunkt x (gleicher Zeitpunkt) aus dem Mietverhältnis ausscheidet. Wenn dieser Aufhebungsvertrag von allen drei, also Du, Dein Ex und Vermieter unterschrieben ist, ist alles gut.

Besteht der Vermieter aber darauf, dass Ihr den Vertrag kündigt, kann es sein, dass Du die Wohnung ganz los bist oder nur mehr wesentlicher teurer wieder neu anmieten kannst.

Ich habe das bei mir kürzlich so geregelt, das Beide ( da unverheiratet ) den MV kündigen und mit demjenigem, der dort wohnen bleiben wollte, einen neuen MV geschlossen.

@Indianer66

Kann man machen (als Vermieter) - muss man nicht!

Wenn die Bonität des verbleibenden Mieters in Ordnung ist und auch so alles soweit passt, ist das in Ordnung.

Wenn aber durch den Auszug des einen Partners die Zahlungsfähigkeit des anderen nicht gesichert ist, würde ich mich schwer tun, das Mietverhältnis mit dem anderen Partner fortzusetzen.

Oder aber: Erhöhtes Risiko = höhere Miete.

Um dieser Gefahr aus dem Weg zu gehen, ist es aus Sicht der Mieter erstrebenswert, eine komplette Vereinbarung mit allen Beteiligten über die Fortsetzung des Mietverhältnisses ohne Kündigung zu schließen.

Wenn dein Vermieter nicht bereit ist, deinen Ex oder dich aus dem Mietvertrag zu entlassen, müßt ihr beide die Wohnung ordnungsgemäß kündigen.

Mein Ex will nämlich nicht aus der Wohnung.

Richtigerweise muss er sich zwar von dir und deiner Tochter, nicht aber von seiner Wohnung trennen. Was du möchtest, ist belanglos: Weder er noch eurer Vermieter muss seinem Ausscheiden aus eurem gemeinsamen Mitevertrag zustimmen.

Oder dein Ex hinnehmen, als gesamtschuldnerisch haftender Mieter trotz einvernehmlichem Auszug weiterhin für sämtliche Forderungen des VM herangezogen werden.

Den MV könnt ihr daher nur beide kündigen und bis dahin darf er als gleichberechtigter Mieter sein mietvertragliches Nutzungsrecht beanspruchen, also dort wohnen, Besucher(innen) empfangen, ... :-(

Die Zustimmung des zweiten Mieters zur gemeinsamen Kündigung kann durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden

Ob und zu welchen Bedingungen euer VM dann bereit wäre, sie dir und deiner Tochter zu vermieten, entscheidet allein er.

Mit eurer Hausratteilung hat das alles nichts zu tun.

G imager761

mit Einverständnis aller Parteien - EX, Du, und Vermieter machen einen Aufhebungsvertrag und du schließt mit dem Vermieter einen neuen MV ab.

Lt. meinem Vermieter MUSS mein Ex die Wohnung kündigen!?

ALLEINE kann er NICHT kündigen. Kündigung können nur die, die auch den MV unterschrieben haben, unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten.

man bemühe das Gericht und zwinge ihn so zu der Unterschrift - dauert und kostet

ob du eine Tochter hast, spielt da keine Rolle