Was genau bedeutet Tagesätze bei einer geldstrafe?
Hallo, der freund meiner besten freundin wurde wegen schwarzfahrens zu einer geldstrafe von 40 tagessätzen je 30 euro verurteilt. was genau bedeutet das?? muss er jedentag jetzt 30 euro bezahlen oder monatlich?? Mein freund hatte auch mal ne geldstrafe und musste aber nur monatlich abbezahlen... oder kann man mit dem gericht reden das man es monatlich in kleinen raten abbezahlt... das komische is er hatte net mal ein gerichtstermin und das urteil war eben bei ihm im briefkasten... lg und danke..
10 Antworten
Es heißt deshalb "Tagessatz", weil damit das Einkommen gemeint ist, das man an einem Tag erzielen kann. Deshalb entspricht ein Tagessatz auch dem Dreißigstel eines Netto-Monatseinkommens oder andersrum: Der Tagessatz x 30 = Monatseinkommen.
Es hat aber nix damit zu tun, in welchem Zeitraum die Geldstrafe zu zahlen ist. Man kann es auf einmal zahlen oder auch monatliche Ratenzahlungen mit der Staatsanwaltschaft aushandeln.
Das "Urteil" ist ein Strafbefehl - wenn er gegen den Einspruch einlegt, dann würde es zu einer richtigen Gerichtsverhandlung kommen. Wenn das seine erste gerichtlcihe Strafe ist, würde ich sogar dazu raten. 40 Tagessätze sind nämlich ganz schön viel für Schwarzfahren (wenn denn nicht "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist).
Naja, Volkes Stimme halt xD
40 Tagessätze á 30 Euro bedeutet eine Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro, komplett und auf einen Schlag zu zahlen. Falls das nicht geht, können auch Raten gezahlt werden, das muss aber mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden. Bei Vermögenslosigkeit ist es eventuell auch möglich, die Strafe in sozialen Einrichtungen abzuarbeiten. Ein Tagessatz entspricht dann sechs Stunden Arbeit.
Wenn es keinen Termin gegeben hat, dann hat Dein Freund einen Strafbefehl im Briefkasten. Gegen den kann er bis 14 Tage nach Zustellung Einspruch einlegen, und dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. In dieser kann er sich auch verteidigen - auch hinsichtlich der Höhe der Tagessätze!
Je nachdem, wie wichtig Deinem Freund ein sauberes Führungszeugnis ist, kann er sich auch von einem Anwalt verteidigen lassen (das darf man hier aber kaum noch sagen, ohne sich böse Kritik einzuhandeln, daher hier der Hinweis: Anwälte kosten Geld).
Und 40 Tagessätze stehen nur drin, wenn schon was anderes drin steht ;-) Aber ansonsten DH!
Hey, bist Du mit den 6Std sicher? Du schreibst ja ziemlich fundiert, aber kann es sein, daß Du eine Neuregelung ( ca. 3/4 Jahr ) nicht kennst , oder daß Das evtl. Ländersache ist ?
Die TVO gilt meines Wissens nach bundesweit: http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnEFhStrAVO%2Fcont%2FBlnEFhStrAVO%2EP5%2Ehtm
Bzw. ist gleich. Ich sehe gerade, der Link gilt tatsächlich nur für Berlin. In Niedersachsen isses jedenfalls auch so.
Muß neu sein. In BW jedenfalls vor paar Jahren: 4 h Arbeit entspricht 1 Tagessatz.
Hier findet man se wohl für alle Bundesländer: http://beck-online.beck.de/Default.aspx?words=Verordnung+%C3%BCber+die+Abwendung+der+Vollstreckung+von+Ersatzfreiheitsstrafen&btsearch.x=42&filter=&meinbeckonline.x=
Auch aus Niedersachsen - gut zu wissen :-)
:-) Japp
Ich will kein Rechthaber sein aber das hier ist beruhigend -
4 Std Arbeit ersetzen 1 Tag Freiheitsstrafe #### in BWBei anderen Bundesländern oft 6 Std, kann auch auf 3 Std. runtergehen.
Ich würde mich da zwar weniger auf die Auskunfte der Schuldnerberatung als vielmehr die der Staatsanwaltschaft verlassen. Aber auch die sagt tatsächlich nix anderes http://www.staatsanwaltschaft-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1177709/index.html?ROOT=1177700 staun
Naja, die Schwaben lassens sichs offensichtlich gerne gut gehen ;-)
Uffbasse gell! Sag net zuarem Badner Schwoob! hihihihi
Die 40 Tagessätze a, 30€ sind insgesamt 1200€ zuzüglich Gerichtskosten. Die Höhe der Tagessätze richten sich nach dem Monatseinkomen (netto), das kann auch leicht viel, viel mehr sein, aber auch weniger. Wenn jemand SGB II Hartz bekommt, sind das in der Regel zwischen 15-20€ pro Tagessatz. Wenn er wenig Geld über hat, kann mit der Staatsanwaltschaft (Kasse) eine Ratenzahlung vereinbart werden. Wenn gar kein Geld zur Verfügung steht, kann aber auch zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden. Wer das nicht will, muß sitzen. Kein Gericht will jemand wegen einer Bagatelle in den Knast schicken. Aber Strafe muss sein. Die Gerichte sind mit der Auslegung der Strafbemessung sehr flexibel. Deshalb haben wir auch so eine unterschiedliche Rechtsprechung und Urteile. Das ist von Flensburg bis zum Bodensee, wie das Wetter, schön oder mies. gismau
Die Höhe eines Tagessatzes bemisst sich danach, wie finanzkräftig ein Straftäter ist. Wer viel verdient, muss eine höhere Geldstrafe für ein gleichschweres Delikt bezahlen als ein Geringverdiener. Die Anzahl der Tagessätze wäre aber gleich.
Die Geldstrafe soll auf einmal bezahlt werden und nicht an vierzig aufeinanderfolgenden Tagen jeweils 30 Euro in bar oder überwiesen. Das wäre auch viel zu umständlich.
Warum es Tagessätze heißt? Ich vermute auch, dass ein Tagessatz als Äquivalent für einen Tag Gefängnisaufenthalt steht. Wenn man nicht zahlt, muss man die Strafe absitzen.
Ergänzung: Heute stand in der Zeitung ein Artikel
"Schimpfwort kostet 60 000 Euro"
Ich fasse zusammen:
Ein reicher 68-jähriger Mann hatte beim Streit um einen Parkplatz den anderen Verkehrsteilnehmer als "Ar***loch" beschimpft. Er bekam zunächst einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 2000 €. Nachdem er sich geweigert hatte, diese Geldstrafe zu zahlen, kam es zum Prozess. Nach acht Verhandlungstagen verurteilte der Richter des Amtsgerichts den Täter zu 30 Tagessätzen zu je 2000 €, also zu 60 000 Euro Strafe. Der Mann behauptete zwar, nichts zu verdienen, aber seine Ehefrau besitzt 8 Mio. € in Aktien. Dieses Vermögen wurde zur Berechnung des Tagessatzes herangezogen.
Der Tagessatz beträgt üblicherweise rund 1/30 des Monatsnettolohnes, wobei aber auch Rücksicht auf besondere Belastungen (z.B. Unterhaltszahlungen) genommen werden kann.
Dein Freund kann entweder die ganze Summe auf einmal überweisen oder Ratenzahlung vereinbaren. Kann er beides nicht leisten, so kann er auch Antrag auf Tilfung durch gemeinnützige Arbeit stellen.
Als letzte Möglichkeit bleibt die Ersatzfreiheitsstrafe. Falls die Geldstrafe nicht einbringbar ist, so wird sie durch eine Freiheitsstrafe ersetzt. 1 Tagessatz ist dann 1 Tag Knast.
Fahren ohne Fahrerlaubnis - gut um die Ecke gedacht, dafür könnten 40 Tagessätze passen!