Ex-Arbeitgeber verhindert ALG Was nun?

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Ob die Sozialbeiträge bezahlt wurden ist völlig unerheblich (die Ansprüche entstehen durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als solche und sind nicht von der Beitragszahlung als solche abhängig) - entscheidend ist also, daß Du beschäftigt warst - nach dem Ende der Beschäftigung bist Du einen Monat nachversichert und anschließend bist Du über die Arbeitsagentur versichert, da Du Dich arbeitslos gemeldet hast - Du brauchst hierzu eine Bescheinigung der Arbeitsagentur, daß über den ALG-I-Antrag noch nicht entscheiden werden kann - dann gibst Du diese bei der KK ab - die Beiträge werden dann durch die Arbeitsagentur nachgezahlt.

Die Arbeitsbescheinigung ist notwendig - wenn die Arbeitsbescheinigung vorsätzlich falsch oder nicht ausgefüllt wird (beliebtes Mittel um den ehemaligen ArbN zu ärgern) kann die Arbeitsagentur das mit Rechtsmitteln durchsetzen - es kann daher auch ein vorläufiger Bescheid/Vorschuß erlassen/gezahlt werden - auf jeden Fall greift aber bei Bedürftigkeit ALG-II.

DerSchopenhauer  21.09.2015, 14:03

Das ausstehende Gehalt ist ggf. arbeitsgerichtlich einzufordern (oder Mahnbescheid)...

Warst Du schon auf dem Arbeitsgericht?

Nightraven1991 
Fragesteller
 21.09.2015, 13:40

Nein noch nicht, dar ich erst heute davon erfahren habe. Alerdings Drängt die Zeit Extrem.