Essen und Trinken darf man das immer und wann man will steht das im Gesetz?

6 Antworten

Du darfst sicherlich immer essen, wann du willst, aber nicht unbedingt, wo du willst.

Das entscheidet dann derjenige, der das Hausrecht hat. Sowas liest man dann in der "Hausordnung" oder man weiß es, wenn man gutes Benehmen hat.

Es gilt zunächst das jeweilige Hausrecht, je nach dem, wo du dich aufhälst. Ansonsten fällt Essen und Trinken als Tätigkeit allenfalls unter den Schutz von Art. 2 I GG; Grundrechte entfalten aber primär Schutzwirkung gegenüber dem Staat und nur mittelbar zwischen Privatpersonen. Darüber hinaus ist dieses leicht Grundrecht einschränkbar - nämlich durch jede formell und materiell verfassungsmäßige Rechtsnorm.

Natürlich darfst immer und überall essen und trinken. Es sei denn es ist dort verboten. zB in U-und S-Bahnen, vor Gericht, immer dort, wo jemand per Hausrecht es verbietet.  

Die Speisekomponenten können ja sehr vielseitig sein, nicht zu vergessen wären auch die Hygieneregeln vor- während- und nach- dem Essen.

In Gebäuden ist das jeweilige Hausrecht zu beachten.

Ergo du kannst nicht immer und überall dich an deine Köstlichkeiten erlaben und warum auch, es gibt bestimmt auch etwas über Benimmregeln zu lesen.

Ach daher weht der Wind? Es geht um die Schule?

Dann schlag doch mal bitte BayEUG Art. 120 auf. Oder SchulG NRW §125. Oder BbgSchulG §145. Oder SchG BW §117. Oder ...

In allen Schulgesetzen werden deine Grundrechte eingeschränkt.

Dein Lehrer hat also Recht, wenn er dir das Trinken und Essen während des Unterrichts verbietet.