Wer muß den Vaterschaftstest bezahlen?
Unsere Tochter mußte beim Jugendamt den in Frage kommenden Erzeuger nennen. Obwohl Zwei in Frage kommen wollte man nur einen Namen. Wer zahlt den Test für den Fall das Derjenige der angeschrieben wurde es anerkennt sie aber wissen möchte wer es denn wirklich ist . Sie lebt derzeit von Harz 4 und bekommt für das Kindt ebenfalls Sozialhilfe. Im voraus vielen Dank. !!
6 Antworten
Der normale Gang der Beistandschaft des Jugendamtes nach Paragraph 1712 BGB ist, dass alle möglichen Erzeuger aufgenommen werden, danach wird erfasst, wer der wahrscheinlichste Kandidat sein kann. Dieser wird angeschrieben. Wenn er ablehnt, dann kommt der nächste dran. Sollten alle ablehnen, wird eine Feststellungsklage geschrieben (entweder gegen jeden einzeln oder als Sammlung). Innerhalb dieses Verfahrens würde dann ein Vaterschaftstest erstellt werden. Dieser zählt dann zu den Prozesskosten und wird von dem Unterlegenen zu zahlen sein.
Im Vorfeld ist dies freiwillig. Sprich derjenige, der ihn in Auftrag gibt, der zahlt auch.
Wenn deine Tochter Bezieherin von SGB II-Leistungen besteht die Möglichkeit von Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Da ist die Beistandschaft ebenfalls behilflich.
Zuerst einmal würde ich via Blutgruppe schauen welcher Vater überhaupt in Frage kommt. Möglicherweise schliesst das schon einen aus.
Auf jeden Fall würde ich als benannter Vater auf einen Vaterschaftstest bestehen und ggf. diesen auch bezahlen; sonst kommt es noch teurer.
Wird ein Vaterschaftstest zur persönlichen Orientierung durchgeführt, so hat natürlich der Auftraggeber die Kosten selbst zu tragen. Wird der Vaterschaftstest im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens bspw. wegen einer Vaterschafts-Anfechtungsklage erstellt, so hat derjenige die Kosten zu tragen, der am Ende als Vater festgestellt wird.
Und wenn der Vater gar nicht festgestellt wurde?
Vielen Dank !!
gerne oder wendet euch an RTL die machen schon.
sie oder ihr
kein amt
aber vielleicht erkennt er gar nicht an und will einen test?
wer zahlt den Test wenn dann Beide in Frage kommenden nicht anerkennen ?
ich denke, das amt
Nein, dann muss der dabei rauskommende "Vater" zahlen.
ich denke, es geht hier darum, wer in vorleistung geht
wen das amt von ihr fordert, interessiert sie das eh nicht, es geht um die vorleistung
Na derjenige der einen Test will zahlt ihn auch!
Wäre ja noch schöner wenn das das Amt jetzt auch noch zahlen würde....
Das heißt die Mutter kann einfach irgendeinen wildfremden Mann nennen und der bleibt dann auf den Kosten sitzen?
würde mich in deutschland nicht wundern
Wenn der Mann zweifel hat kann ER dies auch kundtuen und einen Antrag auf eine Vaterschaftsüberprüfung stellen.
die Frage bleibt wer zahlt letztendes und wie hoch sind die Kosten
Das habe ich ja damit nicht sagen wollen, nur wenn sie Harz 4 bekommt und zudem in der Privatinsolvenz ist wäre sie somit die kommende Zeit zahlungsunfähig. Bin der Meinung wenn dann müßten die Kosten geteilt werden.
Dann müsst ihr übers Gericht gehen, nur dann muss der "Vater" den Test zahlen.
Wie hoch die Kosten sind? Schon mal was von Google gehört...?
Ja, jedoch gibt es sehr unterschiedliche Summen
In einigen wenigen Fällen übernimmt auch das Jugendamt die Kosten und holt es sich bei Vaterschaftsbestättigung vom Kindvater zurück. Bei finanziellen Notsituationen haben auch schon mal die Caritas geholfen.