Erwerbsminderungsrente bin 54 Jahre?

4 Antworten

Hallo Woopy,

Sie schreiben unter anderem:

Erwerbsminderungsrente bin 54 Jahre?

Antwort:

Achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse darauf, daß Sie die REHA auf gar keinen Fall ohne schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Hausarztes antreten, denn sonst laufen Sie Gefahr, daß Sie aus der REHA als Arbeitsfähig über 6 Stunden entlassen werden!

2016 - 54 = ca. 1962 geboren, also nach dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit und muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar und sehr detailliert nachweisen, daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten wie z.B. Pförtner dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist!

http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon/videos

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das kommt darauf an, ob der Rentenversicherungsträger dich für erwerbsgemindert hält und ob du die Anwartschaftszeiten erfüllt hast.

für die Erwerbsminderungsrente müssen ua die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. wenn du jetzt in Reha gehst, dann solltest du dich unbedingt mit dem Sozialdienst in der Rehaklinik in Verbindung setzen. bereits hier kann mit den Ärzten in der Klinik abgeschätzt werden, ob und wieviel noch gearbeitet werden kann.



Ich möchte mich vorerst nicht operieren lassen .


wenn eine OP eine Erwerbsfähigkeit wieder herstellen könnte, dann stehts eher schlecht um eine EM-Rente. wenn du schon austherapiert wärest, liegt eine ganz andere Beurteilungsgrundlage vor.

Wenn der medizinische Dienst der RV feststellt, dass du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Std. täglich arbeiten kannst, dann hast du einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (sofern auch die vers.rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind)

Diese Einschätzung kann hier niemand im Forum für dich abgeben!