Erwerben des kleinen Waffenscheins mit einer Vorstrafe?
Moin wollte mal wissen ob einer damit erfahrung hat, habe nämlich ein Bußgeld ( Anzeige )mal gehabt wegen Beamtenbeleidigung( war keine Absicht ich war sehr stark alkoholisiert).
Ist das ein nicht so schlimmer Punkt wenn ich den kleinen Waffenschein beantragen möchte oder ist das ein Grund für eine Ablehnung?
Vielen Dank schonmal😉👍
3 Antworten
Für eine Beleidigung bekommst du in Deutschland kein Bußgeld. Für eine genaue Einschätzung müssten wir schon wissen, was damals konkret verhängt wurde. Geldstrafe in Tagessätzen? Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage? Und wann war das ganze?
Die Ausschlussgründe kannst du aber auch selbst in § 5 Abs. 1 bis 4 WaffG nachlesen, welche Daten abgefragt werden steht in Abs. 5.
Das ist keine "Vorstrafe". Und mit Sicherheit für den Bearbeiter auch nirgendwo erkennbar.
Ja, aber auch die sieht man allenfalls im erweiterten Führungszeugnis, das wird aber nicht abgefragt.
Die Bearbeitung von Waffenscheinanträgen obliegt der Polizei.
aber auch die sieht man allenfalls im erweiterten Führungszeugnis
Nein, das sieht man bei Betrug auch nicht im erweiterten Führungszeugnis.
Die Polizei bekommt allerdings das hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html
Diese Auskunft beinhaltet alle im BZR vorhandenen Eintragungen.
Eine Beamtenbeleidung ist keine Straftat auf welche eine Gerichtsverhandlung folgt sondern wird mit einem Busgeldkatalog abgearbeitet.
Bedenklich ist da mehr der Alkoholkonsum. Dazu wird dir wohl Jemand ein paar Fragen stellen.
Und mit Sicherheit für den Bearbeiter auch nirgendwo erkennbar.
Sofern es ein Bussgeld war vielleicht. Bei Beleidigung gibt es allerdings Geldstrafen, keine Bussgelder.