Erstuntersuchung und Nachuntersuchung Ausbildung?

2 Antworten

Hi Resa900 :-)

Die Nachuntersuchung im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss nur gemacht werden, wenn du zum Beginn des zweiten Lehrjahres noch minderjährig bist.

Um deine erste Frage zu beantworten: Nein, wenn du volljährig bist, ist die Nachuntersuchung keine Pflicht mehr (andersherum hast du aber auch kein Recht mehr darauf, diese durchführen zu lassen, falls du diese machen lassen möchtest).

Die zweite Frage beantwortet sich somit von selbst: Da du zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung 17 Jahre alt warst, musst du die Nachuntersuchung nicht mehr machen.

Ist etwas passiert, dass du jetzt Angst vor der Nachuntersuchung gehabt hättest?

LG

Resa900 
Fragesteller
 06.02.2017, 20:25

Nein, aber ich mag solche untersuchungen nicht so, weil ich meine Ärztin nicht mag.

Sunglassgirl  07.02.2017, 19:48
@Resa900

Aber das Problem hat sich ja von selbst erledigt. Du musst ja nicht mehr hingehen ;-)

Wenn du deine Ärztin nicht magst, würde ich dir empfehlen, einen anderen Arzt oder Ärztin zu suchen. Du hast dabei freie Arztwahl.

In welchem Beruf machst du deine Ausbildung?
In einigen Berufszweigen sind solche Untersuchungen in regelmäßigen Abständen immer Pflicht!

Resa900 
Fragesteller
 01.02.2017, 22:06

Im Büro

IckeWeissVonNix  01.02.2017, 22:09

Ok, und welchem Industriezweig?
Stellt ihr irgendwas her oder so?

Aber was anderes. Was genau findest du so schlimm daran, dass du zu solchen Untersuchungen musst?