Erstuntersuchung und Nachuntersuchung Ausbildung?
Hey,
Ich bin jetzt in der Ausbildung, die Erstuntersuchung habe ich schon und ich weiß, dass die Nachuntersuchung ein Jahr später gemacht wird und dass die Untersuchungen PFLICHT sind, wenn man Minderjährig ist.
Nun meine Frage(n):
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Wenn man volljährig ist, sind die Untersuchungen doch nicht mehr Pflicht oder?
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Als ich die Erstuntersuchung gemacht habe war ich noch 17 (also war die Untersuchung ja Pflicht), wenn ich aber die Nachuntersuchung mache bin ich 18, ist die Nachuntersuchung dann trotzdem Pflicht? (wäre ja dann schon volljährig?)
Danke
LG Resa900
2 Antworten
Hi Resa900 :-)
Die Nachuntersuchung im Rahmen der Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss nur gemacht werden, wenn du zum Beginn des zweiten Lehrjahres noch minderjährig bist.
Um deine erste Frage zu beantworten: Nein, wenn du volljährig bist, ist die Nachuntersuchung keine Pflicht mehr (andersherum hast du aber auch kein Recht mehr darauf, diese durchführen zu lassen, falls du diese machen lassen möchtest).
Die zweite Frage beantwortet sich somit von selbst: Da du zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung 17 Jahre alt warst, musst du die Nachuntersuchung nicht mehr machen.
Ist etwas passiert, dass du jetzt Angst vor der Nachuntersuchung gehabt hättest?
LG
Aber das Problem hat sich ja von selbst erledigt. Du musst ja nicht mehr hingehen ;-)
Wenn du deine Ärztin nicht magst, würde ich dir empfehlen, einen anderen Arzt oder Ärztin zu suchen. Du hast dabei freie Arztwahl.
In welchem Beruf machst du deine Ausbildung?
In einigen Berufszweigen sind solche Untersuchungen in regelmäßigen Abständen immer Pflicht!
Im Büro
Ok, und welchem Industriezweig?
Stellt ihr irgendwas her oder so?
Aber was anderes. Was genau findest du so schlimm daran, dass du zu solchen Untersuchungen musst?
Nein, aber ich mag solche untersuchungen nicht so, weil ich meine Ärztin nicht mag.