TÜV/HU Gilt bei einer Nachuntersuchung das Datum der Erstuntersuchung+ 2Jahre oder das der Nachuntersuchung + 2 Jahre?
Also z.B HU wird im September gemacht, und nicht bestanden, Die Frist zur Beseitigung der Mängel wird genutzt und die Wiedervorstellung/Nachprüfung ist erst im Oktober. Ist dann die nächste HU-Fälligkeit 9/18 oder 10/18
7 Antworten
Es zählt das Datum (Monat) der Hauptuntersuchung. Der Prüfer führt selbst dann die Hauptuntersuchung ganz zu Ende, auch wenn bereits Mängel entdeckt wurden, so dass es zu keiner Erteilung der Prüfplakette kommt.
Werden Mängel festgestellt, so kann eine Nachuntersuchung unter Einhaltung der Frist durchgeführt werden. Hier wird aber nur die Beseitigung des vorab festgestellten Mangels durchgführt. Eine Nachuntersuchung ist keine Hauptuntersuchung.
Nur das bestehen der Hauptuntersuchung führt zur Erteilung der Prüfplakette.
Es zählt der Monat, in dem die Hauptuntersuchung durchgeführt wird.
Wenn der September die Fälligkeit laut alter Plakette ist, bleibt der September auch der Fälligkeitsmonat
wenn ich erst im Dezember hinfahre gilt Dezember. Seit Jahren darf nicht mehr zurückdatiert warden. Allerdings gilt ein höherer Gebührensatz, wenn länger "Überzogen wurde"
die oben stehende Zahl der Plakette ist vermutlich die 9 also also gilt september , immer die erstuntersuchung.. Joachim
Meines Wissens zählt der Monat wo die erstuntersuchung war.
Immer im Monat der HU Nachprüfung auch nach 4 Wochen zählt dann zu dem selben Monat . HU 08 Nach 09 TÜV 08