TÜV/HU Gilt bei einer Nachuntersuchung das Datum der Erstuntersuchung+ 2Jahre oder das der Nachuntersuchung + 2 Jahre?

7 Antworten

Es zählt das Datum (Monat) der Hauptuntersuchung. Der Prüfer führt selbst dann die Hauptuntersuchung ganz zu Ende, auch wenn bereits Mängel entdeckt wurden, so dass es zu keiner Erteilung der Prüfplakette kommt.

Werden Mängel festgestellt, so kann eine Nachuntersuchung unter Einhaltung der Frist durchgeführt werden. Hier wird aber nur die Beseitigung des vorab festgestellten Mangels durchgführt. Eine Nachuntersuchung ist keine Hauptuntersuchung.

Nur das bestehen der Hauptuntersuchung führt zur Erteilung der Prüfplakette.

Es zählt der Monat, in dem die Hauptuntersuchung durchgeführt wird.

Wenn der September die Fälligkeit laut alter Plakette ist, bleibt der September auch der Fälligkeitsmonat

andre123 
Fragesteller
 29.08.2016, 13:26

wenn ich erst im Dezember hinfahre gilt Dezember. Seit Jahren darf  nicht mehr zurückdatiert  warden. Allerdings gilt ein höherer Gebührensatz, wenn länger "Überzogen wurde"

die oben stehende Zahl der Plakette ist vermutlich die 9  also  also gilt september , immer die erstuntersuchung..  Joachim

Meines Wissens zählt der Monat wo die erstuntersuchung war.

Immer im Monat der HU Nachprüfung auch nach 4 Wochen zählt dann zu dem selben Monat .  HU 08 Nach 09 TÜV 08