Ärztliche erstuntersuchung schon durchgeführt im alten Ausbildungsbetrieb. Nun Ausbildungswechsel und Betriebswechsel. Nochmal?

1 Antwort

Das Ergebnis der ersten Untersuchung muß vorgelegt werden; das darf nicht älter als 14 Monate sein - zudem mußt Du nun eine Nachuntersuchung machen lassen (nach spätestens 1 Jahr)...

Diese Untersuchungen sind nicht betriebsgebunden sondern personengebunden.

Vielen lieben Dank. Ist alles erledigt jetzt. 😊