Erstattung aus Haftpflichtschaden

5 Antworten

Es handelt sich wohl nicht um eine Versicherungsfrage.

Ich denke Du meintest Hausratversicherung. Die Haftpflicht kommt nur für Schäden Dritter auf. Nur die Hausrat zahlt für die eigenen Sachen.

Wer war Versicherungsnehmer? Wer steht in der Police? Vermutlich auch Dein Mann.

Die Entschädigung hätte Euch auch per Scheck zugehen können.

Wenn das Konto gepfändet ist, kann man nur sagen, dumm gelaufen.

Aber es gibt eine Lösung:

§ 765a Vollstreckungsschutz

(1) Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einstellen, wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Es ist befugt, die in § 732 Abs. 2 bezeichneten Anordnungen zu erlassen.

In diesem Fall könntet Ihr Eure Möbel nicht bezahlen. Es handelt sich nicht um eine Bereicherung, sondern um den Ersatz für zerstörtes Hab- und Gut.

Ihr habt gute Chancen. Sprecht mit dem Pfandgläubiger.

Leider zählt dieses Geld zum Einkommen in der eröffneten Insolvenz und kann durch den TH eingezogen werden. Nach dem Schlußtermin zählt es nicht zum Einkommen. Deswegen gehe ich davon aus, das er noch im eröffneten Insolvenzverfahren ist.

Die Haftpflichtversicherung zahlt auch den eigenen Schaden. Die zahlen den Wiederbeschaffungswert, die Versicherung unserer Hausverwaltung hätte nur den Zeitwert bezahlt. Wie auch immer, bei der Versicherung ist das Konto meines Mannes als Auszahlungskonto angegeben. Naja es ist ja nicht gepfändet in dem Sinne.

Soviel DUMMHEIT hier......Die Haftpflicht ersetzt nach § 823 BGB Schäden:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Die Hausratversicherung ist eine SACHVersicherung die "eigene" Dinge bezahlt! Es gibt im Versicherungswesen den Ansatz "Sach vor Haft" das bedeutet:

 

Wenn eine bestimmte Sache über eine Sachversicherung abgesichert ist, dann sollte dies herangezogen werden, da Sie den NEUWERT bezahlt und nicht wie bei der HAFTPFLICHT den Zeitwert!

 

So nun ist das geklärt!!!!

Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden anderer. Das ist doch dann zweckgebunden. Wie seid ihr denn auf diese Idee gekommen, das auf ein gepfändetes Konto überweisen zu lassen?