Darf Polizei Anzeige erstatten obwohl ich es nicht möchte?

11 Antworten

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Es muss zwischen "Anzeige" und "Strafantrag" unterschieden werden.

Eine "Anzeige" meinte eigentlich nichts anderes, als einen Sachverhalt anzeigen, also im Sinne von mitteilen, oder wie in dem Fall hier, im Sinne von schriftlich festhalten.

Eine Anzeige reicht bei bestimmten Vergehen zur Strafverfolgung aus, wie beispielsweise bei Mord oder Totschlag.

Bei den sog. "Antragsdelikten" ist eine Anzeige jedoch nicht ausreichend. Dann ist, wie in deinem Fall nach § 238 IV StGB ein Strafantrag, oder ein besonderes öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung erforderlich.

Da du keinen Strafantrag gestellt hast und hier eindeutig kein besonderes öffentliches Interesse vorliegt wird eine strafrechtliche Verfolgung also nicht stattfinden.

Polizei muss ermittelt § 163 StPO

Anzeige erstattet hastdu in dem Moment in dem du von den Begebenheiten erzählt hast, nichts anderes ist eine Anzeige.

Allerdings sind "Nachstellung" und Hausfriedensbruch Antragsdelikte, das heißt die Polizei kann nur ermitteln wenn neben der Anzeige auch noch ein Strafantrag gestellt wird und das kannst nur du machen.

Die Polizei ist zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Erhärtet sich für die Polizei der Verdacht einer Straftat müssen sie diesem nachgehen.

Stalking ist seit 2007 ein Offizialdelikt, das die Polizei zwingt zu handeln, auch wenn der Betroffenen es nicht möchte.

http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Viele Jahre konnte die Polizei erst etwas gegen Stalker unternehmen, wenn es zu gravierenden Taten wie Körperverletzung und Mord kam.

Es ist aber auch ein relatives Antragsdelikt. Wenn man bis zum Absatz 4 liest, ist man schlauer^^