Wohin kann man sich wenden, wenn von der Polizei keine anzeige aufgenommen wird, bzw. man nicht Ernst genommen und abgeblockt wird?

4 Antworten

Staatsanwaltschaft:

Die setzen vorraus das du weisst wie eine anzeige geschrieben sein muss und wollen die in doppelter ausführung!

Nein, müsste es da nicht eine Zentrale geben?

@EinZitronenKeks

du kannst dich an die vorgesetzten wenden...

oder halt statsanwaltschaft

@EinZitronenKeks

Die Zentrale der Bundespolizei oder die Landeskriminalämter oder das Bundeskrimininalamt. Möglicherweise auch der Innenminister.

Leute, ihr müsst mal begreifen, was eine Anzeige genau ist!

Eine Anzeige beschreibt den Umstand, dass man die Strafverfolgungsbehörden von einer strafbaren Handlung in Kenntnis setzt.

Das hat dein Freund getan. Fertig. Die wissen das jetzt. Daran kann auch niemand mehr was ändern.

Der nächste Schritt wäre ein Strafantrag und den schreiben die Polizisten nur, wenn der a) Antragsberechtigte vor ihnen sitzt und sie b) eine strafbare Handlung oder evtl gar c) ein Offizialdelikt sehen.

Das wird nicht der Fall gewesen sein.

Die Polizei ist für einen Strafantrag aber gar nicht erforderlich. Dein Freund kann den Antrag direkt beim Gericht einreichen.

Da ihm die Polizisten aber schon einen Fingerzeig auf seine Aussichten gegeben haben, sollte er nicht zu enttäuscht sein, wenn man kein Verfahren einleitet oder es einstellt.

Gruß S.

Wegen was eine Anzeige?

Wenn das nicht strafbar war, was da angezeigt werden sollte, wird halt auch keine Anzeige aufgenommen.

Eine Anzeige kann man auch online aufgeben.