Kaminanschluss bei Auszug und Kaminmitnahme schließen?

3 Antworten

Wenn ihr die Wohnung MIT Kaminanschluß (Loch) übernommen habt, hinterlasst Ihr die auch so. Als Ofenheizung noch üblich war, war es völlig normal, den Ofen mitzunehmen (der gehörte nicht zur Wohnung), und den Kaminanschluß offen zu lassen.

Wenn Ihr es zumachen würdet, woher sollte ein späterer Nachmieter wissen, wo er einen Kamin anschließen KÖNNTE?

Das gleich ist übrigens bei Dunstabzugshauben nach draußen der Fall. Die "Löcher" gehören zur Wohnung.

Der Nachmieter will den gerne woanders stehen haben und ist deswegen darauf aus, dass wir es zu machen !

Der Vermieter sagt, dass wir den ja genutzt haben und meint wir hätten am Anfang ja verlangen können, dass der Vormieter den zu macht und haben das Loch so stillschweigend akzeptiert und müssen jetzt sehen, dass es geschlossen wird !

@Timo1976NRW

Wenn es einen Rechtsstreit geben würde, müsstet Ihr nachweisen können, dass das Loch bei Eurem Einzug da war (da das keine übliche Wohnungs"einrichtung" ist und siche rnicht mit im Mietvertrag steht)...

Allerdings hatte ja der VERMIETER es auch stillschweigend akzeptiert, und somit gehört es zur Wohnung. Man könnte es also drauf anlegen.

Vermutlich wäre dann das kleinere Übel, sich zu einigen, bzw. nachzugeben.

Ihr habt das "Loch" vom Vermieter übernommen, damit seid ihr in der Pflicht es wieder in den Urzustand versetzt wird. Bedeutet dass das Wandfutter entfernt und das Loch ordnungsgemäss Wangengleich verschlossen wird.

Was steht denn im Dokument der Wohnungsabnahme? Da muss das Loch doch erwähnt sein... und somit wäre es eindeutig, dass Ihr es weder gemacht habt, noch schließen müsstet.

das müsste ich mal raussuchen !