Darf mein Vermieter auf meinen Balkon, wenn die Terrasse nur so begehbar ist?

5 Antworten

beim Beischtigungstermin wurde uns zugesichert, daß die Terrasse, die nur über den Balkon zugänglich ist und direkt vor unserem Wohnzimmer liegt - nur für uns ist. Daher haben wir den Vertrag unterschrieben und leider nicht mehr vorher gelesen, da wir vertraut haben. Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten! Nur - die Terrasse ist nur über unseren Balkon begehbar, der allerdings auch übers Treppenhaus erreichbar ist, weil auch bei der Nachbarwohnung keine Abtrennung angebracht ist.

Man sollte sich immer die Verträge durchlesen bevor man sie unterschreibt.

Ich glaube da ist nicht viel zu machen außer Sichtschutz oder Umzug.

Fakt ist, dass ihr eine Wohnung gemietet hat, die von allen anderen Bewohnern leicht einsehbar ist, wenn die das wollen und dass ihr keinen eigenen Balkon bzw. Terrasse habt. Selbstverständlich hat der Vermieter das Recht, ein Geländer anzubringen.

Das einzige, was ihr machen könnt ist, Euch eine andere Wohnung suchen, in der ihr wieder ungestört seid. Dann aber besser darauf aufpassen, was man unterschreibt.

Nun steht da, die Terrasse ist für alle Hausbewohner - 5 Wohneinheiten!

Im Normalfall liest man sich durch, was man unterschreibt. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Somit hast du kein alleiniges Anrecht auf die Terrasse.

Darf der Vermieter überhaupt ohne meine Wissen auf den Balkon, der ja zu meiner Wohnung gehört -

Wenn der Balkon tatsächlich Teil der Mietsache ist, darf der VM natürlich nicht ohne euer Wissen auf den Balkon. Ein Geländer anbringen darf er, allerdings nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung mit euch. Verhindern könnt ihr das nicht. Genausowenig hat er an euren Gartenmöbeln etwas zu suchen.

Muss ich dulden, daß ich beim Balkonblumengiessen nass werde?

Kann ich mir jetzt nicht wirklich vorstellen, aber der Balkonblumenbesitzer hat darauf zu achten, dass du nicht nass wirst. Wobei das wohl eher noch das kleinere Übel von allem ist.

", da wir vertraut haben."

Das war der Fehler, nun habt ihr den Vertrag so unterschrieben, dass eben alle Parteien über euren Balkon/Terasse laufen können. Das gilt dann auch für den Vermieter, wenn er etwas dort zu tun hat. Alles andere solltet ihr durch einen Anwalt oder aber den Mieterbund klären lassen.

Ich glaube die polizei kann da besser helfen als Ne Ask Community

MosqitoKiller  29.10.2013, 12:43

Und was genau sollte die weswegen tun?