Ermittlungsakten Verkehrsunfall

4 Antworten

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Hallo heiko

Akteneinsicht bekommt unbeschränkt dein Anwalt.

du selber kannst auch Akteneinsicht verlangen, aber nur in einem sehr eingeschränkten Umfang, siehe auch

http://www.verkehrslexikon.de/Module/AktenEinsicht.php

ginatilan  07.04.2013, 10:26

danke für den Stern

Leon 97531 hat es erfasst. Daran bitte halten, dann läuft was an. Also... Anwalt konsultieren, er beantragt das gezeter.Als "Privater" hat man da wenig Chancen

über die meisten verkehrsunfälle gibt es gar keine ermittlungen und somit auch keine "akten": wenn es um reine sachschäden geht, werden die zwar polizeilich, sofern die polizei überhaupt gerufen wurde, aufgenommen, das war`s dann aber auch schon. den rest macht dann die haftpflichtversicherung. nur bei sehr großem oder personenschaden greift die staatsanwaltschaft ein.

Du müsstest Akteneinsicht beantragen und das kostet. Glaube ich :D

heiko401 
Fragesteller
 03.04.2013, 15:38

Die Frage war bei wem man die Akteneinsicht beantragen muss !

agent0009  03.04.2013, 15:39
@heiko401

bei der Polizei selber

ginatilan  03.04.2013, 15:39
@agent0009

bei der Polizei selber

falsch

agent0009  03.04.2013, 15:40
@ginatilan

ALos ich musste da nur Anrufen und einen "Termin" machen

Leon97531  03.04.2013, 15:41
@heiko401

Die Frage war bei wem man die Akteneinsicht beantragen muss !

Das kommt drauf an worum es sich dreht, bei einer Straftat beim Staatsanwalt / Gericht, ansonsten im Bußgeldverfahren bei der entsprechenden Bußgeldstelle.