Erhöhter Wasserbrauch durch Ventil wechseln, wer zahlt?

4 Antworten

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Ich weiß nicht wie es anderen geht, aber ich kann deine Information technisch gesehen nicht ganz nachvollziehen. Ich meine, wenn Wasser läuft, sei es durch ein defektes Ventil, dann muss es ja irgend wo hin laufen. Entweder durch irgend eine Leitung oder in die Wand schlimmstenfalls. Ich meine, das kann doch nicht über längere Zeit unbemerkt bleiben. Kannst du genaueres erklären?

Butterflyer1991 
Fragesteller
 19.12.2017, 15:25

Also der Wasserboiler ist ja unten im Keller. Und das Wasser lief wohl direkt in den Abwasserkanal.

ich muss zugeben, dass würde halt im Sommer gemacht und wir haben uns keine Gedanken darüber gemacht, weil unsere Vermieter das reparieren lassen haben. Wir selber haben davon oben in der Wohnung nichts mitbekommen.

Weder den defekt, noch die Reparatur.

Renick  19.12.2017, 15:41
@Butterflyer1991

Okay verstehe. Da du geschrieben hattest, es sei der Boiler aus dem Dachgeschoss, hatte ich angenommen, der Boiler ist auch in der Wohnung.

Grundsätzlich ist es so, dass Verlust durch Schäden immer zunächst der Vermieter zu tragen hat. Ähnlich wäre es auch bei einem Wasserrohrbruch.Im Gegenzug kann der Vermieter den Schaden unter Umständen von der Gebäudeversicherung bekommen. Das ist aber seine Sache, sich darum zu kümmern.

Genauso wie der Mieter nur für von ihm verursachte Schäden und Kosten verantwortlich gemacht werden kann, genauso gilt das auch für Folgeschäden wie den Wasserverbrauch.

Ich empfehle dir also, der Nebenkostenabrechnung im Bezug auf das Wasser zu widersprechen mit Hinweis auf den Schaden am Boiler, welcher nicht in Eurem Verantwortungsbereich liegt, und um Korrektur auf einen realistischen Verbrauchswert zu bitten.

Butterflyer1991 
Fragesteller
 19.12.2017, 16:14
@Renick

Danke für die schnelle Antwort. Über die genauen Zahlen erfahren wir erst im Januar etwas. Bin gespannt wie das dann ausgeht...

Butterflyer1991 
Fragesteller
 19.12.2017, 17:46
@Butterflyer1991

Haben Sie vllt noch irgendeine Rechtsunterlagen oder Paragraphen zur Hand mit den ich das belegen kann?

40 m³ je Person ist normal. 60 m³ noch nicht zuviel. Also geht es um rund 50 m³ bzw. max. 50 € (Wasser/Abwasser). Kann man sich da nicht mit dem Vermieter einigen, dass der Verbrauch diesmal durch 4 geteilt wird? Also rund 75 m³ je Person?

Ihr könnt nicht beweisen, wieviel ihr gebraucht habt und der Vermieter kann auch nicht belegen, wieviel durch den Schaden davon geflossen ist. Da die Beträge nicht so hoch sind und es sich hoffentlich um ein einmaliges Ereignis handelt, könnte man sich doch einigen, oder?

Butterflyer1991 
Fragesteller
 19.12.2017, 20:08

Tatsache ist halt, dass wir Werte vom Vorjahr haben. Da haben wir pro Person ca.26 cbm gehabt. Da würde ich 35 cbm mehr ja einsehen. Dann wären es ja 125 cbm die übrig bleiben.

Man achtet das ganze Jahr drauf wenig Wasser, Strom und Gas zu verbrauchen und dann so etwas.

Und bei meiner Nachreichung komm ich auf wesentlich mehr als 50€.

Natürlich werden wir erstmal versuchen uns friedlich und in Ruhe zu einigen. Aber ich bin lieber immer vorbereitet auf so etwas.

Abnehmer des Trinkwassers von den Stadtwerken ist der Eigentümer/Vermieter, der über eine der Wohnung zugeordneten Wasseruhr Euch die Kosten eures Verbrauches in Rechnung stellt.

Wenn der Vermieter eine Firma mit dem Ventilwechsel beauftragt hat, dann ist wohl hier eine Regressforderung des Vermieters gegen die beauftragte Firma einzuleiten, falls der Defekt dieser Firma angelastet werden kann. Gutachter wäre von der Handwerkskammer oder IHK einzuschalten durch den Vermieter.

Ihr solltet der Vermieterforderung widersprechen.

Butterflyer1991 
Fragesteller
 19.12.2017, 17:28

Die Wasseruhr ist für beide Parteien im Haus, Obergeschoss und Untergeschoss. Uns kann nicht angelastet werden, dass wir den Schaden verursacht haben, weil von dem Boiler (der in Keller steht) vom Obergeschoss das Ventil defekt war oder?

Wir haben alles so benutzt wie in Vorjahr. Nicht mehr und nicht weniger. Von 80 cbm auf 230 cbm für drei Leute ist ja knapp das dreifache. Wir werden auf jeden Fall wiedersprechen.

Die Wasseruhr ist für beide Parteien im Haus, Obergeschoss und Untergeschoss. Uns kann nicht angelastet werden, dass wir den Schaden verursacht haben, weil von dem Boiler (der in Keller steht) vom Obergeschoss das Ventil defekt war oder?

In der Regel ist das Vermietersache.

Es könnte Euch nur angelastet werden z.B. wenn Ihr einen Schaden verursacht habt oder man Euch eine verspätete oder keine Mängelanzeige nachweisen kann, dann müsstet Ihr die Folgeschäden (zu hoher Verbrauch) tragen.