Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich als Prostituierte arbeite?

11 Antworten

Wie sollte er?

Es ist wie folgt: Dein Arbeitgeber weiß erstmal nur von dem, was du bei der Arbeit bei ihm machst. Solange sich das im Business nicht rumspricht und es dein Arbeitgeber so mitbekommt, kannst du in der Regel tun und lassen was du willst, solange es, wie gesagt, nicht irgendwie mit dem Job als Bardame kollidiert.

Vom Steuerberater wird dein Arbeitgeber überhaupt nichts erfahren.... wie denn auch? Du reichst doch die Unterlagen beim Steuerberater ein... alles was er von deinem Arbeitgeber sieht ist die Lohnabrechnung etc. und die reichst, wie gesagt, du ein.

Die einzige (äußerst unwahrscheinliche) Möglichkeit wie dein Chef etwas davon WInd bekommen würde wäre, dass er beim Finanzamt arbeitet, wo die ganzen Daten zusammenfließen... und damit sowohl dein Job als Bardame, als auch der als Prostituierte... aber davon gehe ich spontan mal nicht aus.

Oder allerdings, wenn du seine Erlaubnis für einen Zweitjob brauchst... aber da bin ic mir nicht so ganz sicher, ob da mit reinspielt, als was du den Zweitjob haben möchtest... und natürlich über die Steuerklassenänderung, sofern du den Spaß nicht als Gewerbe machst... dann könnte er es vielleicht noch an deiner Steuernummer sehen, aber daraus kann er nicht erkennen was genau du machst

Der Steuerberater deines Arbeitgebers bekommt doch von deiner Gewerbeanmeldung bzw. von deiner Nebentätigkeit gar nichts mit, wie also sollte er deinen Arbeitgeber darüber informieren können?

Da sich die Kundenkreise überschneiden wird er das vermutlich.

Achja die Lohnsteuerklasse 6 (das ist die angemeldete 2. Arbeit) ist extrem teuer. Es wäre vieleicht sinvoll sich dem anderen Beruf voll zu widmen.

Weiterhin sind Beschäftigten grundsätzlich Arbeiten verboten die dem Geschäft des Besitzers Konkurenz machen. Das könnte für dich rechtlich also problematisch sein.

Überlege dir also am besten ob du den Beruf nicht einfach wechseln willst da gibts dann womöglich auch gleich die Anstellung bei deinem bisherigen Arbeitgeber.

bigboysdontcry 
Fragesteller
 22.07.2019, 20:02

Wir sind ein Pornokino bzw. Swingerclub und dazu noch im Sperrbezirk, bei uns gibt es keinen Paysex. Daher weiß ich nicht, ob man das als Konkurrenz bezeichnen kann 😅

Aber das mit der Steuerklasse habe ich noch gar bedacht, da muss ich mal ausrechnen, wie teuer das wäre. Am liebsten wären mir eigentlich beide Jobs.

Vielen Dank jedenfalls für deine Antwort! :)

Asporc  22.07.2019, 20:05
@bigboysdontcry

"Daher weiß ich nicht, ob man das als Konkurrenz bezeichnen kann 😅"

Nun da sind wir schon zwei. Vieleicht wäre es eine gute Idee eine Stunde für eine Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Anwälte sind nicht so teuer wie man allgemein hin glaubt. Die hohen Kosten bei Anwälten sind gar nicht so sehr der Stundenlohn sondern die Stundenanzahl bei Jahrelangen Prozessen.

PatrickLassan  22.07.2019, 20:06
Achja die Lohnsteuerklasse 6 (das ist die angemeldete 2. Arbeit) ist extrem teuer.

Die ist aber nur relevant bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Prostituierte sind aber in der Regel selbständige Gewerbetreibende.

Asporc  22.07.2019, 20:12
@PatrickLassan

Es sei den sie sind wo angestellt. Oben steht nicht ob sie sich selbstständig machen wollte oder in einem "Laden" arbeiten wollte.

BeviBaby  22.07.2019, 20:12

Prostitution ist meist keine nichtselbstständige Arbeit, sondern Gewerbe... da muss die Lohnsteuerklasse nicht geändert werden, sie bekommt aber vermutlich eine andere Steuernummer... aber das ist eher Nebensache

Diese Leute kennen sich oft untereinander.

Hallo,

dann scheinst du aber nicht mitzubekommen, was so abläuft lol

In der "Rotlichtszene" kennt man sich nämlich bzw. gibt es genug Enddarmbewohner , die nichts beseres zu tun haben, als deinem Chef brühwarm zu erzählen, das sich die Lotte bei XX auf der "Rolle" gesehen haben.