Erfährt der alte Arbeitgeber den neuen?

2 Antworten

Der alte AG erfährt nur dann wer der neue AG ist, wenn z.B. die Personalabteilung des neuen AG beim alten anruft um sich über den Bewerber zu erkundigen. Diese hat ja Kenntnis wer der momentane AG ist.

Das passiert aber i.d.R. bevor man dem Bewerber ein Angebot macht. Hat Dein Freund den Arbeitsvertrag schon unterschrieben (vor allem hat der neue AG schon unterschrieben)? Wenn ja, ist das Arbeitsverhältnis schon rechtens und Dein Freund kann sich in der neuen Firma bewähren.

Ein AN ist nicht verpflichtet, einem AG bei Kündigung den neuen AG zu nennen

Der neue AG ist auch nicht an seiner Vorgeschichte interessiert. Beim Vorstellungsgespräch wurde er auf technischer und sozialer Ebene getestet und als der beste beurteilt. Sein neuer AG würde ihn aber gern schon im April beschäftigen. Mein Freund würde das auch wollen. Zumal die neue Stelle wesentlich besser vergütet wird. Wäre für alles das Beste. Ist ein Aufhebungsvertrag, mit dem beide Seiten einverstanden sind, an irgendwelche Bedingungen geknüpft?

@bolshi

Ein Aufhebungsvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung. Sofern Dein Freund sich mit dem AG auf einen Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Datum einigen kann, steht der Arbeitsaufnahme im neuen Betrieb nichts mehr im Wege.

Wie Resturlaub und evtl. vorhandene Überstunden abgegolten oder in Freizeit gewährt werden ist Sache der beiden Vertragsparteien.

Die Personalsachbearbeiter von solchen Unternehmen sind ja nicht dumm. Oftmals passiert es, dass der neue Arbeitgeber den alten Arbeitgeber einfach anruft, um sich "unter der Hand" nach den Arbeitsleistungen und dem Verhalten des neuen Mitarbeiters erkundigt. Und dann kennt der alte Arbeitgeber das neue Unternehmen - und kann hier unter Umständen entsprechende Äußerungen über den Mitarbeiter machen .....