Erbteil am Haus vorher schon kaufen?

3 Antworten

Das scheint mir gar nicht so schwierig zu sein, wie du befürchtest.

1.Nach deinen informationen steht das Haus zu 1/2 im Eigentum deiner Mutter und zu 1/2 in deinem Eigentum.

2.Wenn das so ist, könnte deine Mutter ihr 1/2-Miteigentum dir ohne weiteres per notariellem Vertrag zu dem Preis vom z.B. 200.000 € verkaufen, so dass du dann Alleineigentümer bist. In diesem Vertrag kannst du dich verpflichten, den Kaufpreis von 200.000 € weisungsgemäß direkt an deine Schwester zu zahlen oder an deine Mutter, die dann - falls sie es will - den Betrag an deine Schwester verschenken kann. Da diese einen Schenkungssteuerfreibetrag von 400.000€ hat, wäre das auch steuerlich unproblematisch.

3.Da deine Mutter vermutlich eine Sicherung ihres lebenslangen Wohnens im dem Haus haben möchte, solltest du für sie in den Vertrag ein solches Dauerwohnrecht (Dauernutzungsrecht) aufnehmen und dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen.

4.Nach dieser Aktion wäre es nicht mehr nötig, testamentarische Bestimmungen über das Haus zu treffen. Das Testament deiner Mutter könnte sich mithin auf das sonstige Vermögen beschränken, wobei lediglich berücksichtigt werden sollte, dass deine Schwester durch den Erhalt des Kaufpreises von 200.000€ einen Teil ihres Erbes schon erhalten hat (während du aufgrund der Zahlung des Kaufpreises erbrechtlich von deiner Mutter noch nichts erhalten hast).

5.Es wäre zweckmäßig im Zuge des notariellen Kaufvertrags zugleich den Notar zu beauftragen, auch den testamentarischen Teil beratend und Mutters Testament formulierend und beurkundend zu erledigen. Ohne solche rechtliche Hilfe werdet ihr das sonst nicht schaffen.

calea 
Fragesteller
 13.05.2021, 09:20

Vielen lieben Dank für die Antwort

Im Moment gehört das Haus noch zu 100% meiner Mutter

und hat auch bereits ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, indem wir als gleichberechtigte Erben genannt sind

Meine Schwester und mir Fallen im Erbfall halt 50% zu, daher die Überlegung, dass ich nur die Hälfte des aktuellen Wertes zahle.

sergius  13.05.2021, 11:48
@calea

Das ist nun natürlich ein anderer Tatbestand, dass das Haus noch zu 100% der Mutter gehört. Warum schriebst du dann, dass 50% bereits dir gehören würden ?

Gleichwohl könnte der Verkauf der 100% an dich - unter Eintragung eines Dauernutzungsrechts für die Mutter - zum Preis von 200.000.- erfolgen und damit die Anweisung verbunden werden, den Kaufpreis an die Schwester zu zahlen. Dann beschränkte sich beim Tod der Mutter ihr Testament auf den dann noch bestehenden Nachlass, das Haus bliebe außer Betracht, weil nicht mehr zum Nachlass gehörig. Der kapitalisierte Wert des Dauerwohnrechts wäre bei der Wertfindung des Hauses abzuziehen, so dass allenfalls ein Teil des gegenüber dem Verkehrswert von 400 T€ niedrigeren Kaufpreises Dir schenkungs-steuerlich angerechnet würde. Du hast ja schließlich auch einen Freibetrag von 400 T€

Und über den sonstigen Nachlass würdest du dich sicher mit deiner Schwester zu gegebener Zeit einigen.

Am besteh zieht ihr einen Notar zu Rate.

Ich glaube kaum das Du ein noch nicht angetretenes Erbe kaufen/verkaufen kannst. Die Erblasserin kann ihr Testament täglich ändern.

Würdest Du wenn ich mich selbstständig machte mir meine Firma abkaufen zu einem Preis den sie in 20 Jahren wert wäre wenn sie beständig expandierte - theoretisch ?

Du kanbst nicht kaufen/verkaufen was Dir nicht gehört.

Wenn Du das Haus heute fur 200.000 kaufen kannst dann mache es auf der Stelle ! Im Erbfall steht es nicht mehr zur Verfügung, ist nicht Teil des Erbes da es bereits Dir allein gehört. Du bist auch nicht verpflichtet in dieser Konstellation Deine Schwester auszuzahken.

Das wäre eine Erbübertragung zu Lebzeiten. Deine Mutter geht mit euch beiden zum Notar, sie schenkt dir das Haus. Du einigst dich mit deiner Schwester auf einen Betrag- bleiben wir mal bei den 200.000 € und die Schwester verzichtet gegen diese Auszahlung auf die Geltendmachung ihres Pflichtteil- allein bezogen auf das Haus.

Die Mutter behält sich ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht vor.

Bei Tod der Mutter tritt das Testament in Kraft und ihr teilt euch alles was noch übrig ist.