Erbt der Ehepartner eines gesetzlich Betreuten "automatisch"?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Betreuer erbt erstmal überhaupt nichts. Sie steht ja in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis. Sie würde nur erben, wenn sie im Testament steht.

Vorsicht in allen Ehren, aber dein "Verdacht" ist schon sehr weit hergeholt. Um die Frage zu beantworten: Selbst wenn sie das vorhätte, könnte sie es nicht bewerkstelligen, da sie der Aufsicht des Betreuungsgerichts unterliegt und ein Grundstück des Betreuten nicht auf sich selbst übertragen kann.

Wer erbt wenn kein Testament vorliegt, entscheidet das Gesetz. Hier kommt es darauf an, ob es noch andere Verwandte neben dem Mann gibt.

Wenn die Ehfrau alleinge Hausbesitzerin ist darf sie sich doch aussuchen, ob sie Ihren Mann mit Mietvertragsangelegenheiten betraut oder ihre Betreuerin/Anwältin auch dafür bezahlt.

Das ändert doch nichts am Erbrecht ihres Ehegatten - ebensoweinig an der Tatsache, dass die lebzeitig wie im Todesfall mit dem Verkauf des Hauses betraut sein darf.

Winkler123 
Fragesteller
 12.09.2020, 19:48

Sie ist psychisch schwer krank. Ich glaube nicht, dass man ihr irgendwelche Entscheidungen zutraut.

Bei sowas muß man ja genau sein

Bei "sowas" ist auch der Gesetzgeber ganz genau.

  1. Ist es absolut richtig, dass sich Mieter an die Betreuerin wenden. Sie ist gesetzliche Vertreterin der Hausbesitzerin und genau das ist ihr Job.
  2. Das Gewicht und die Bewegung der Betreuten zu kontrollieren, ist nicht Aufgabe der Betreuerin. Beides sind Symptome einer psychischen Erkrankung, die Auslöser für die Bestellung eines Betreuers waren.
  3. Da Du nicht weißt, ob es ein Testament gibt und wie die Regelungen konkret aussehen, kann Dir dazu niemand eine Einschätzung geben.
  4. Mit Aussagen zur Seriosität der Anwältin wäre ich an Deiner Stelle sehr, sehr vorsichtig. Ein Mandatsverhältnis, das nicht zu Deiner Zufriedenheit war, rechtfertigt eine solche Aussage jedenfalls nicht.
  5. Betreuer unterliegen einer strengend Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts und können nicht einfach schalten und walten, wie sie wollen. Sie müssen Berichte abgeben, nachweisen, wie sie das Vermögen des Betreuten verwaltet haben, sofern dieser Aufgabenkreis besteht, und sich viele Entscheidungen durch das Gericht (und zwar direkt durch den zuständigen Richter) genehmigen lassen. Da gibt es also kein Gemauschel.
  6. Du kannst der Betreuerin Deine Bedenken ruhig mitteilen. Sie weiß, dass sie mit diesem Job keinen Beliebtheitspreis gewinnt und kennt die Vorurteile und das Misstrauen, das Du ihr entgegenbringst. Nur ändern wird eine solche Äußerung absolut nichts. Was erwartest Du auch davon? Dass sie sagt: "Oh, sie fühlen sich als Mieterin nicht wohl mit mir? Dann gebe ich die Betreuung ab?" Du bist nicht am Betreuungsverfahren beteiligt, hast also absolut keinen Einfluss darauf.
Winkler123 
Fragesteller
 09.09.2020, 21:40

Sehr unfreundliche Antwort.

  1. ) Ich kommuniziere nicht über Rechtsverdreher mit Vermietern. Das gibt ein ungünstiges Klima. Diese Einschätzung hat sich auch bewährt. Ich bin der einzige der noch da ist. Alle anderen Mieter, die sich auf diesen Kommunikationskanal eingelassen haben, sind mittlerweile raus …
  2. Diese Kommentare waren lediglich meiner Sorge um die Frau geschuldet, haben nichts mit der Frage zu tun, deshalb hast du das nicht zu kommentieren …
  3. Wenn du etwas nicht weißt, solltest du das aus deiner "Beantwortung" rauslassen. Die Frage war, was geschieht wenn Kein Testament vorhanden ist, setzen sechs.
  4. Die "Rechtsanwältin" hatte mir nach Abschluß der Mandantschaft eine unseriöse Abrechnung vorgelegt. Da ich diese Erfahrung mit ihr habe, kann ich mir ein Urteil über Sie erlauben - Du hast mir nicht zu sagen, in welchen Zusammenhängen ich vorsichtig zu sein habe … Setzen, sechs.
  5. Wenn du etwaige Tricks für nicht möglich hälst, hast du nicht die Kompetenz hier zu antworten. Setzen, sechs.
  6. Strategisch naiv, setzen sechs. Deine Antwort war mir sehr unangenehm. Eine "Litanei" an unangebrachten Belehrungen braucht hier kein Fragesteller … Dir fehlt sowohl die Kompetenz, als auch, was noch schlimmer ist, das nötige Fingerspitzengefühl um hier den (gewollt) "großen Tippgeber" zu spielen. Lasse es künftig besser sein … Ich lehne auch jede weitere Schreiberei mit dir ab. ADIOS
Naninja  10.09.2020, 14:40
@Winkler123
  1. Da der Rechtsverdreher der gesetzliche Vertreter ist, wirst Du als Mieter keine andere Alternative haben. Kannst Du blöd finden, ändert aber nichts an den Fakten.
  2. Wenn Du keine Kommentare willst, dann schreib eben nichts, was nichts mit Deiner Frage zu tun hat. Ansonsten musst Du damit leben, dass Du Antworten auf Beiträge bekommst, die Du öffentlich zur Diskussion stellst.
  3. Du hast doch überhaupt keine Ahnung, ob es ein Testament gibt oder nicht. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, die Du Dir gerne selbst anlesen kannst.
  4. Auch hier gilt: wenn Dir die Antworten nicht passen, frag einfach nicht.
  5. Es geht hier nicht um "möglich halten", sondern um Wissen und Fakten. Beides fehlt Dir ganz offensichtlich an mehreren Stellen, wenn es um die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Abläufe geht.
  6. Magst Du gerne so sehen. Berufsbetreuer sind regelmäßig mit Querulanten konfrontiert, die glauben, die Weißheit mit Löffeln gefressen zu haben, sich berufen fühlen, als komplett am Verfahren Unbeteiligte Einschätzungen abzugeben und Einfluss zu nehmen und mangels einer Grundlage auf Beleidigungen und Abwertungen zurückgreifen. Mehr als ein müdes Lächeln wirst Du dafür nicht ernten. ;-)

Betreuer erben nichts. Mit Testament kann die gesetzliche Erbfolge anders geregelt werden.

Der Betreuer (wenn es ein Außenstehender ist) kann nur sehr schwierig als Erbe eingesetzt werden.

Winkler123 
Fragesteller
 26.09.2020, 09:41

Danke - aber was meinst du genau mit "schwierig" ?

Heidrun1962a  26.09.2020, 17:06
@Winkler123

Da sie ja wohl psychische Probleme hat, da ist ein Testament schon recht schwierig.

Die Betreuerin kann als Anwältin nicht das Testament zu ihren Gunsten nicht beurkunden.

Winkler123 
Fragesteller
 26.09.2020, 23:00
@Heidrun1962a

Verstehe. Gut erkannt (das meine ich ernst !)