Erbt der Ehepartner eines gesetzlich Betreuten "automatisch"?
Hallo. Ich kenne ein älteres Ehepaar. Die Frau ist Hausbesitzerin aber psychisch krank (sie war schon mehrfach in der Psychiatrie) und lebt mit ihrem Ehemann in getrennten Wohnungen in ihrem Haus. Sie hat eine Betreuerin, die Rechtsanwältin ist und wirklich alles regelt. Wenn ein neuer Mieter kommt, gibt es einen Treffen in der "Kanzlei" der Anwältin (das ist ein Raum in deren Einfamilienhaus) wo dann der Mietvertrag gemacht wird.
Bei Nachfragen zur Nebenkostenabrechnung und allem Möglichen soll man sich als Mieter an die Anwältin wenden obwohl die Eheleute im selben Haus wohnen (kleines Haus). - Der Ehemann ist sowohl geistig und auch körperlich topfit !
Er ist vom Typ her eher schüchtern und sagt bei allem "Wenden Sie sich doch an die Anwältin". - Darum geht`s mir aber nicht. Das ist nur der "Background" damit ihr die Situation erfassen zu könnt.
Die Frau ist auch körperlich nicht fit, geht seit Jahren nicht aus dem Haus, hat also null Bewegung ist aber gleichzeitig deutlich übergewichtig.
Angenommen, die Frau stirbt und es existiert kein Testament, erbt dann der Ehemann direkt das Haus oder vielleicht diese "Betreuerin" (die Frau ist nicht besonders seriös, ich hatte früher als Mandant schonmal sehr schlechte Erfahrungen mit ihr gemacht).
Mir geht`s darum. Kann die "Betreuerin" das so regeln, dass sie nach dem Tod der Betreuten Zugriff auf das Haus bekommt ?
Es wäre schlecht, wenn der Mann "über den Tisch gezogen" wird.
Da ich Mieter bin, wäre es keine gute Idee ihm meine Bedenken zu sagen da der Schuß nach hinten los gehen kann. Falls er ihr gegenüber den Eindruck erweckt "der Mieter traut ihnen nicht so ganz", wäre das nicht gut …
(Sorry für den langen Text. Bei sowas muß man ja genau sein).
5 Antworten
Ein Betreuer erbt erstmal überhaupt nichts. Sie steht ja in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis. Sie würde nur erben, wenn sie im Testament steht.
Vorsicht in allen Ehren, aber dein "Verdacht" ist schon sehr weit hergeholt. Um die Frage zu beantworten: Selbst wenn sie das vorhätte, könnte sie es nicht bewerkstelligen, da sie der Aufsicht des Betreuungsgerichts unterliegt und ein Grundstück des Betreuten nicht auf sich selbst übertragen kann.
Wer erbt wenn kein Testament vorliegt, entscheidet das Gesetz. Hier kommt es darauf an, ob es noch andere Verwandte neben dem Mann gibt.
Wenn die Ehfrau alleinge Hausbesitzerin ist darf sie sich doch aussuchen, ob sie Ihren Mann mit Mietvertragsangelegenheiten betraut oder ihre Betreuerin/Anwältin auch dafür bezahlt.
Das ändert doch nichts am Erbrecht ihres Ehegatten - ebensoweinig an der Tatsache, dass die lebzeitig wie im Todesfall mit dem Verkauf des Hauses betraut sein darf.
Sie ist psychisch schwer krank. Ich glaube nicht, dass man ihr irgendwelche Entscheidungen zutraut.
Bei sowas muß man ja genau sein
Bei "sowas" ist auch der Gesetzgeber ganz genau.
- Ist es absolut richtig, dass sich Mieter an die Betreuerin wenden. Sie ist gesetzliche Vertreterin der Hausbesitzerin und genau das ist ihr Job.
- Das Gewicht und die Bewegung der Betreuten zu kontrollieren, ist nicht Aufgabe der Betreuerin. Beides sind Symptome einer psychischen Erkrankung, die Auslöser für die Bestellung eines Betreuers waren.
- Da Du nicht weißt, ob es ein Testament gibt und wie die Regelungen konkret aussehen, kann Dir dazu niemand eine Einschätzung geben.
- Mit Aussagen zur Seriosität der Anwältin wäre ich an Deiner Stelle sehr, sehr vorsichtig. Ein Mandatsverhältnis, das nicht zu Deiner Zufriedenheit war, rechtfertigt eine solche Aussage jedenfalls nicht.
- Betreuer unterliegen einer strengend Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts und können nicht einfach schalten und walten, wie sie wollen. Sie müssen Berichte abgeben, nachweisen, wie sie das Vermögen des Betreuten verwaltet haben, sofern dieser Aufgabenkreis besteht, und sich viele Entscheidungen durch das Gericht (und zwar direkt durch den zuständigen Richter) genehmigen lassen. Da gibt es also kein Gemauschel.
- Du kannst der Betreuerin Deine Bedenken ruhig mitteilen. Sie weiß, dass sie mit diesem Job keinen Beliebtheitspreis gewinnt und kennt die Vorurteile und das Misstrauen, das Du ihr entgegenbringst. Nur ändern wird eine solche Äußerung absolut nichts. Was erwartest Du auch davon? Dass sie sagt: "Oh, sie fühlen sich als Mieterin nicht wohl mit mir? Dann gebe ich die Betreuung ab?" Du bist nicht am Betreuungsverfahren beteiligt, hast also absolut keinen Einfluss darauf.
- Da der Rechtsverdreher der gesetzliche Vertreter ist, wirst Du als Mieter keine andere Alternative haben. Kannst Du blöd finden, ändert aber nichts an den Fakten.
- Wenn Du keine Kommentare willst, dann schreib eben nichts, was nichts mit Deiner Frage zu tun hat. Ansonsten musst Du damit leben, dass Du Antworten auf Beiträge bekommst, die Du öffentlich zur Diskussion stellst.
- Du hast doch überhaupt keine Ahnung, ob es ein Testament gibt oder nicht. Ansonsten greift die gesetzliche Erbfolge, die Du Dir gerne selbst anlesen kannst.
- Auch hier gilt: wenn Dir die Antworten nicht passen, frag einfach nicht.
- Es geht hier nicht um "möglich halten", sondern um Wissen und Fakten. Beides fehlt Dir ganz offensichtlich an mehreren Stellen, wenn es um die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und Abläufe geht.
- Magst Du gerne so sehen. Berufsbetreuer sind regelmäßig mit Querulanten konfrontiert, die glauben, die Weißheit mit Löffeln gefressen zu haben, sich berufen fühlen, als komplett am Verfahren Unbeteiligte Einschätzungen abzugeben und Einfluss zu nehmen und mangels einer Grundlage auf Beleidigungen und Abwertungen zurückgreifen. Mehr als ein müdes Lächeln wirst Du dafür nicht ernten. ;-)
Betreuer erben nichts. Mit Testament kann die gesetzliche Erbfolge anders geregelt werden.
Der Betreuer (wenn es ein Außenstehender ist) kann nur sehr schwierig als Erbe eingesetzt werden.
Danke - aber was meinst du genau mit "schwierig" ?
Da sie ja wohl psychische Probleme hat, da ist ein Testament schon recht schwierig.
Die Betreuerin kann als Anwältin nicht das Testament zu ihren Gunsten nicht beurkunden.
Verstehe. Gut erkannt (das meine ich ernst !)
Sehr unfreundliche Antwort.