Erbschaftssteuern wenn man ein Haus der kirche vermacht

4 Antworten

Meine Stiefoma würde meinen Onkel und Vater auszahlen und dann das Haus der Kirche vermachen. [...] Jetzt brauche ich Argumente, weil sie sich nicht umstimmen lassen möchte.

Vielleicht sind da ein paar Argumente für Dich dabei:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/katholische-kirche-der-geheime-milliardenschatz-des-klerus-a-686793.html

Ein weiterer Link folgt als Kommentar hier drunter - geht leider nicht direkt hier...

Meiner Meinung nach, fallen bei dem Haus dann hohe erbschaftskosten an.

Erbschaftssteuerpflichtig ist immer der Erbe. Das heißt nicht das Haus wird mit der Erbschaftssteuer belastet, sondern der / die Erben. Kirchen sind aber als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht erbschaftssteuerpflichtig.

Jetzt brauche ich Argumente, weil sie sich nicht umstimmen lassen möchte.

In der Regel dürfte der Kirche Geld lieber sein als das Haus. Insoweit sollte man mal mit den Pfarrer ihres Vertrauens sprechen.

  1. Stimmt bezüglich der Verteilung.

  2. Erbschaftsteuer würde in diesem Fall entfallen, weil Kirchen gemeinnützig sind und keine Erbschaftsteuer anfällt.

  3. Für Deinen Vater udn den Onkel stimmt das allerdings. die beiden haben 20.000,- pro Person frei. Der Rest kostet Steuer.

  4. Ein Argument gegenüber der oma wäre, dass die Kirche mit Bargeld viel besser die mildtätigen Zwecke erfüllen kann, als mit einem Haus, was ggf. renoviert werden muss, einer Verwaltung bedarf, kosten verursacht usw. Da würde ggf. der Pfarrer Hilfe leisten.

beamer05  03.05.2014, 23:37
dass die Kirche mit Bargeld viel besser die mildtätigen Zwecke erfüllen kann

...und was so eine kleine Bischofs-Wohnung eben kostet, wissen wir ja auch dank eines Herrn van Eltz. Daher werden ja dringend Spenden gebraucht.

SCNR

Bravienix  04.08.2016, 14:06

Der Freibetrag beträgt für

    den Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €;
    jedes Kind/Stiefkind: 400.000 €;
    jedes Kind eines verstorbenen Kindes/Stiefkindes: 400.000 €;
    jedes Kind eines lebenden Kindes/Stiefkindes: 200.000 €;
    jede sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 €;
    jede Person aus Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Neffen) oder III (z. B. Lebensgefährten, Freunde): 20.000 €.

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland#Freibetr.C3.A4ge

die erbschaftsteuer wird nach dem verkehrswert des hauses und grundstücks berechnet, wenn ich mich nicht irre.

zudem hat jeder erbe einen bestimmten freibetrag, je nach verwandtsschaftsgrad.

da solltet euch vom fachmann beraten lassen.

vorallem die aussage über die verteilung der erbeteile finde ich merkwürdig. das muss man ein fachmann anschauen