Erbschaft vor Alg2 ich habe vor 11 Monaten geerbt, habe nun Alg2 Antrag gestellt, wurde abgelehnt. Wie lange muss man davon leben, bis man Alg2 beantragen kan ?

3 Antworten

Wenn der Erbfall (=Tod des Erblassers) vor der ersten Antragsstellung erfolgt ist, handelt es sich bei den Erbe um Vermögen. Alg 2 kann dann bezogen werden, sobald die Vermögensgrenzenfreigrenzen unterschritten werden. Eine Zeitdauer bzw Betrag pro Monat gibt es nicht, die Bedürftigkeit darf aber nicht vorsätzlich herbeigeführt werden, das Geld also nicht verschwendet werden. Es kommt also an, wofür das Geld verwendet wurde. Eine 5000€ Luxuskreuzfahrt fähre kritisch zu betrachten, die Bezahlung von 20000€ Schulden hingegen nicht.

das man haben darf, mein Alg2 Antrag wurde abgelehnt, weil das JC der Ansicht ist, ich hätte es zu schnell verbraucht,

Hier ist natürlich zunächstmal Widerspruch einzureichen.

Soweit mir bekannt ist, ist Geld, was vor der Beantragung von ALG II da ist, Vermögen.

Lies mal da:

http://www.hartz4hilfthartz4.de/vermoegen/

unpooh 
Fragesteller
 27.06.2017, 22:26

das weiß ich, es ist aufgebraucht, bis auf das Schonvermögen, das man haben darf, mein Alg2 Antrag wurde abgelehnt, weil das JC der Ansicht ist, ich hätte es zu schnell verbraucht, mich würde interessieren, ob es da ein Limit gibt, bzw. einen Paragraphen dazu vom sgb2, wieviel man im Monat verbrauchen darf

Das Erbe was dir spätestens im Monat vor der ALG - 2 Antragstellung zugeflossen ist gilt als Vermögen und darf bis zum so genannten Schonvermögen nicht angerechnet werden !

Es kommt dann also darauf an was du nach dem Abzug des Schonvermögens vom Erbe noch übrig hattest und wie viel du dann jeden Monat verbraucht hast,außer natürlich deinen dir normalerweise zustehenden Grundbedarf nach dem SGB - ll.

Wenn das Jobcenter nämlich der Meinung ist das du hättest länger damit auskommen müssen,kann dein Antrag abgelehnt werden,wenn das Jobcenter vermutet das du das Vermögen nur deshalb so schnell verbraucht hast um schnell in den Leistungsbezug zu kommen.

Du müsstest also dem Jobcenter dann nachweisen wofür du das Geld außer deinem Grundbedarf ausgegeben hast.

Hättest du damit z.B. Schulden gezahlt oder auch mal eine angemessene Reise gemacht,würde das kein Grund sein deinen Antrag dann abzulehnen.