Erbrecht- wer kennt sich aus?

5 Antworten

Du kannst hier überhaupt nicht helfen, das wäre die Aufgabe eines Rechtsanwalt und lässt einen langjährigen Rechtsstreit erwarten.

Den Rechtsanwalt würde ich allerdings wechseln- wenn er noch nicht mal die Formvorschriften eines handschriftlichen Testament kennt.

Schreiben kann die Verstorbene viel - die Frage wer was bezeugen kann. Der Neffe wird den Erbschein beantragen, der Erbschein wird erteilt, dann muss dein Vater klagen.

Der Anwalt des Neffen wird die Drohung verniedlichen und den Gesundheitszustand der Verstorbenen vor diesem Zeitpunkt als bereits labil beschreiben wollen- wäre zumindest meine Vermutung.

Happiness33 
Fragesteller
 16.03.2022, 21:18

Danke für deine schnelle Antwort.

Ich werde meinem Vater bescheid geben über eure Antworten und Einschätzungen.

Den Rechtsanwalt sollte er auf jeden Fall wechseln. Auch deshalb ist dieses Dilemma überhaupt entstanden.

Naja, groß helfen kann man dabei nicht. Wenn das Testament aus welchen Gründen auch immer nicht akzeptiert, es also für unwirksam gehalten wird, trat Stand jetzt gesetzliche Erbfolge ein. Wird Erbunwürdigkeit geltend gemacht, muss Klage nach § 2342 BGB erhoben werden. Da man sich dafür eines Rechtsanwalts bedienen sollte, ist der auch hier der beste Ansprechpartner.

Happiness33 
Fragesteller
 16.03.2022, 20:39

Danke für die schnelle Antwort. Macht es überhaupt Sinn zu klagen?

Ronox  16.03.2022, 20:41
@Happiness33

Das kann ich nicht beurteilen. Ich weiß ja nicht, was vorgefallen ist und ob man das beweisen kann. Die Erfolgsaussichten kann ein Rechtsanwalt nach einem Gespräch beurteilen.

Wenn dein Vater klagt, muss er sich auf einen langen, kostenintensiven Rechtsstriet einstellen. Die Gegenseite wird mit der Labilität der Tante argumentieren, daß sie die Lage nicht richtig eingeschätzt hat, der Neffe sich vlt. in ihren Augen nur im Ton vergriffen hat etc.

In Frage gestellt werden wird auch, was dein Vater unternommen hat, um seine Frau zu schützen etc.

Er sollte sich das gut überlegen, ein großer Teil des Erbes wird dann den Anwalt glücklich machen.

Es ist bedauerlich, wenn man sich nicht, noch bei guter Gesundheit, schon mit dem Thema Erbe auseinandersetzt, das ist nun die Folge davon.

Deine angeführten "Somit ist Grober Undank, Drohungen mit Gelderpressung, Täuschung, Beleidigung und Erbunwürdigkeit im Spiel." müssten seitens deines Vaters bewiesen werden- das wird nicht gelingen.

Er sollte der Realität ins Auge sehen, dem Neffen seinen Erbteil zukommen lassen und damit abschließen.

Bitter, aber wohl der bessere Weg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn ich die Sachlage richtig verstehe, sieht sie wie folgt aus:

1. Ihr Vater war mit der Verstorbenen (Erblasserin) in zweiter Ehe verheiratet, so dass deren gesetzliche Erben der Ehemann (Ihr Vater) zu 3/4 und der Neffe zu 1/4 wären.

2.Die Erblasserin hatte die Absicht, ihren Ehemann (Ihren Vater) per Testament zum Alleinerben einzusetzen. An dieser Absicht wurde sie durch die von Ihnen geschilderten Maßnahmen des Neffen gehindert, weil der Neffe den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge (für ihn 1/4) erreichen wollte.

3.Nach § 2339 Abs. 1 Nr. 2 ist erbunwürdig, "wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich verhindert hat, eine Verfügung von Todes wegen (= Testament) zu errichten oder aufzuheben". Diesen Tatbestand der "Verhinderung" muss derjenige nachweisen, der durch die vorsätzliche Tat in seinem von der Erblasserin gewollten Erbrecht beeinträchtigt worden ist; hier also Ihr um den 1/4-Erbteil des Neffen "geschädigter" Vater.

4.Ihr Vater müsste mithin gemäß § 2340 BGB den 1/4-Erberwerb des Neffen anfechten., und zwar innerhalb einer Frist von 1 Jahr ab Kenntnis von dem Anfechtungsgrund. Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung einer Anfechtungsklage mit dem Klagantrag, den (Mit-)Erben für erbunwürdig zu erklären. Diese Klage, die an das örtlich zuständige Landgericht durch einen Rechtsanwalt als Prozessbe -vollmächtigten zu richten wäre, müsste notfalls über drei Instanzen geführt werden (LG - OLG - BGH )und es würde daher voraussichtlich mehrere Jahre bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung dauern.

5.Dieser Weg wäre naturgemäß nur sinnvoll, wenn a) die Vorwürfe gegen das Verhalten des Neffen, deren Schwere und Nachhaltigkeit sowie die letale Wirkung auf die Erblasserin schlüssig dargelegt und einwandfrei bewiesen werden könnten, b) ferner den Umständen nach festzustellen wäre, dass die Absicht der Erblasserin tatsächlich die Alleinerbfolge des Ehemanns war und schließlich c) dargelegt und bewiesen werden kann, dass die Erblasserin zwischen dem Verhalten des Neffen und ihrem späteren Ableben weder objektiv noch subjektiv in der Lage gewesen ist, auch ohne Wissen des Neffen ein Testament mit der Alleinerbfolge des Ehemanns zu errichten.

6.Da ich fürchte, dass dieser Prozessweg nicht im Interesse des Vaters liegt, sollte mit einem erbrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt eingehend erörtert werden, ob man ihn begehen oder alternativ hinnehmen will, im Interesse des Inneren Friedens dem Neffen das 1/4 am Nachlass der Erblasserin zu überlassen. Dabei sollte ja auch bedacht werden, dass es sich dabei "nur" um den Nachlass der verstorbenen Ehefrau handelt, aber nicht auch um das Vermögen/Nachlass des Vaters und/oder den etwaigen von ihm ererbten Nachlass seiner ersten Ehefrau.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Analyse eine Orientierung gegeben zu haben.

Der Neffe ist doch gar nicht erbberechtigt, wenn da Erben 1. Ordnung sind.

Dein Vater(Ehepartner) würde doch eigentlich alles bekommen, wenn da kein Testament ist?

Happiness33 
Fragesteller
 16.03.2022, 20:20

Danke für deine schnelle Antwort. Anscheinend ist er erbberechtigt und bekommt ein Viertel des Vermögens. Mein Vater möchte das verhindern da seine Frau sehr unter seinem Versuch, Geld von ihr zu erpressen gelitten hat.

Homophaber  16.03.2022, 20:22
@Happiness33

Nein, ist er nicht.

Nur Kinder und Ehepartner erben, keine Neffen.

Das ist nicht richtig.

Ach doch, wenn die Ehe kinderlos war.

Ja, das wird toll, da kannst du richtig prozessieren.

Happiness33 
Fragesteller
 16.03.2022, 20:32
@Homophaber

Mein Vater sagt er wurde vom Gericht angeschrieben dass er sich in einer Erbengemeinschaft mit dem Neffen seiner verstorbenen Frau befindet.

Homophaber  16.03.2022, 20:33
@Happiness33

Ja, weil dein Vater mit ihr keine Kinder hat, die Eltern der Frau und das Elternteil des Neffen auch schon tot sind.

Das ist Kot im Deutschen Erbrecht.

Ja, er ist Erbe.

Happiness33 
Fragesteller
 16.03.2022, 20:33
@Homophaber

Wie stehen da die Chancen?

Homophaber  16.03.2022, 20:34
@Happiness33

Kann ich nicht sagen, aber eher schlecht.

Ronox  16.03.2022, 20:34
@Homophaber

Natürlich erbt auch der Neffe als Erbe zweiter Ordnung. Und das neben dem Ehegatten, weil keine Erben erster Ordnung vorhanden waren.

Homophaber  16.03.2022, 20:35
@Ronox

Ja, ich weiß.

Happiness33 
Fragesteller
 16.03.2022, 20:40
@Homophaber

Okay danke für deine Einschätzung