lebenslanges Wohnrecht für Ehefrau im Haus des Mannes

4 Antworten

Indem Ihr ein Testament macht, sicher wird er Dich doch als Erben einsetzen ??

Wie wäre es mit einem Testament oder einer Grundbuchänderung?

Danke für deine Info. Testamentarisch gehört das Haus seinen Kindern. Nützt mir da eine Grundbucheintragung?? mfG. aquawell

@Aquawell

Ja, ein lebenslanges Wohnrecht muß unbedingt im Grundbuch eingetragen werden.
Das Ganze läuft über einen Notar.

Diesen Rechtsanspruch hättest du nur als gesetzliche Alleinerbin, also wenn seine Eltern vorverstorben wären und er keine leiblichen oder adoptierten Kinder hätte.

Andernfalls wärt ihr eine Miterbengemeinschaft, müßtet euch also über Anteilsauszahlungen der erbten Miteigentumsanteile und damit Alleineigentumserwerb bzw. Wohnen gegen anteilige Mietzahlungen an die Miterben verständigen. Grds. hätte aber jeder dieses Vorkaufrecht gleichberechtigt.

Sofern dein Mann das wünscht, kann er natürlich durch entsprechende Erbeinsetzung, Vermächtnis oder Teilungsanordnung dies lebzeitig bestimmen oder dir grundbuchliches Wohnrecht eintragen. Diese Sicherheit kannst du aber nicht verlangen.

G imager761

Vielen Dank für die Infos. Seine Kinder erhalten definitiv das Haus. Mir verspricht mein Mann - sollte er vor mir gehen - im Haus wohnen bleiben zu können. Dies bezweifle ich . Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben mir??

freundliche Grüße aquawell

Lassen Sie sich jetzt schon, also zu Lebzeiten Ihres Mannes, von ihm ein Wohnrecht in einer bestimmten Wohnung des Hauses bestellen und in das Grundbuch eintragen. Dann kann eigentlich nach seinem Tod nichts passieren. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie im Grundbuch die erste Rangstelle bekommen. Würde nämlich ein vorrangig eingetragener Gläubiger Ihres Mannes (z.B. die Bank) das Haus zwangsversteigern müssen, könnte Ihr Wohnrecht ausfallen und untergehen, d. h. Sie hätten keinen Anspruch auf das Wohnen mehr..

Wegen der Bestellung des Wohnrfechts müsste Ihr Mann zu einem Notar gehen und vor diesem die Erklärung abgeben. Der Notar sorgt dann auch für die Eintragung im Grundbuch.