Erbfolge Patenonkel
Hallo an alle,
ich würde gerne das folgende, wenn möglich von einem Rechtsanwalt, wisssen.
Und zwar habe ich einen Patenonkel, zu welchem ich ein tolles Verhältnis habe. Da er zwischenzeitlich sehr krank war, hat sich hier mehr und mehr die Schwester seiner verstorbenen Frau nach Jahren der körperlichen Abstinenz zugeneigt, in der Hoffnung wohl hier etwas zu erben.
Mein Onkel hat keine Frau mehr (verstorben) , keine Eltern und keine Geschwister mehr. Nur 1Neffen und 1 Nichte (meine Schwester, hat aber anderen Vater, welcher gestorben ist und meine Mutter meinen jetzigen Vater geheiratet hat)wobei er nur noch zu mir Kontakt hat.
Weiss jemand , wie in diesem Falle die Erbfolge ist?
Wäre schön, wenn ganz Fremde, die sich nie um Ihn gekümmert haben, unberücksichtigt bleiben.
Danke vorab für Eure Mühen.
Bg Peter
6 Antworten
Die Taufpaten/Patenonkel haben die Aufgabe, die menschliche und religiöse Entwicklung des Patenkindes zu begleiten und die Eltern moralisch und in allen Erziehungsfragen zu unterstützen. Der Patenonkel beschenkt seine Patenkinder auch zu bestimmtem feierlichen Anlässen........aber was die Erbschaft im Todesfall betrifft sind Patenkinder nicht erbberechtig, da sie keine Abkömmlinge von ihm sind . Nur eine testamentarische Verfügung kann den Patenkinder zu Erben deklarieren!!!
Meiner Meinung sind Neffe und Nichte erbberechtigt!!!!
Wenn es wirklich keine naeheren Verwandtengibt, seid ihr wohl dran. Seine Schwaegerin wohl nicht.
Wenn er Dich testamentarisch einsetzt, kannst Du erben, sonst sind seine Blutsverwandten vor Dir dran.
Die Schwester seiner verstorbenen Frau kümmert sich doch? Oder? Du möchtest Allein-Erbe sein. Laß deinen Patenonkel entscheiden, wem er etwas vererbt.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, also erben die Blutsverwandten, in dem Fall Du und Deine Schwester.
Da Dein Onkel aber von der Schwester seiner verstorbenen Frau gepflegt wird, verdient dies auch Anerkennung - Dein Onkel kann ihr dies sofort vergelten, ihr über ein Vermächtnis Vermögen überlassen oder sie beerben - gemeinsam mit euch oder auch mit weiteren Personen. Das sollte ihm aber wirklich selbst überlassen werden. Fairerweise sollte niemand dem Anderen niedere Motive unterstellen. Beziehung kühlen oft im praktischen Leben ab und wachsen später wieder zusammen. Gönnt doch der Schwester ihren Teil (das ist eine Meinung, die eigentlich gar nicht gefragt war). Letzlich ist doch jedes Erbe ein Geschenk; es sollte kein Anspruchsdenken vorherrschen.