Beerdigung bezahlen vom Geld der verstorbenen ohne Erbschein

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beerdigungskosten können gegen Vorlage der Rechnung problemlos vom Konto der Verstorbenen überwiesen werden.

Dazu brauch man keinen Erbschein und ob man das Erbe nicht annehmen möchte hat damit auch nichts zu tun.

Das Geld aus dem Bausparvertrag müsste die Bausparkasse auf das Konto der Verstorbenen überweisen. Das geht keinesfalls an die Bausparkasse zurück, es sei denn, dies ist zur Tilgung eines Darlehens vorgesehen.

Richtig und ein DH!

@pippi60

stimmt leider nicht!

@favorita

Doch, stimmt schon! Selbst 15 Jahre in der Bank gearbeitet, so läuft es.

@swallowtail

aber nicht wenn die beiden keinen kontakt hatten - ich bin an das geld meines vaters nicht rangekommen, nur wenn ich das erbe angenommen hätte!

@favorita

Dann haben sie dich falsch beraten! Beerdigungskosten müssen gegen Vorlage der Rechnung überwiesen werden.

@swallowtail

das lief übers ordnungsamt - ich hab mich bei mehreren stellen erkundigt, erbe annehmen oder keine kohle

@favorita

Ich glaube, du missverstehst mich.

Du kannst auch, ohne das Erbe anzunehmen, die Beerdigungskosten überweisen lassen.

Um an das restliche Geld zu kommen, musst du das Erbe annehmen.

Hallo alle zusammen und vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke das ich dann jetzt erstmal der Bausparkasse schreiben werde das Sie das Guthaben auf das Konto meiner Mutter überweisen sollen. Wenn ich dann die Rechnung vom Beerdigungsinstitut habe schicke ich diese an die Bank. Eins verstehe ich nicht zu dem Kommentar von Quickfinger, wer soll mir den die Vermögensverhältnisse offen legen können, Geld kann man sich doch mittlerweile überall leihen. Ich habe Sie zwar nicht oft gesehen, aber auch wenn haben wir über so was nie gesprochen.

Die Vermögensverhältnisse muss man dir offen legen, damit du entscheiden kannst, ob du das Erbe annimst. Wenn das nicht zur Zuzahlung führt (also du Schulden erbst), dann nimm es doch an und dann hast du auch die Beerdigungskosten wieder amortisiert - falls es dafür reicht.

hatte leider vor 2 jahren denselben fall mit meinem vater. wenn du das erbe ausschlagst bekommst du kein geld, weder vom girokonto noch lebensversicherung o. ä. deiner mutter. die kosten für die beerdigung mußt du komplett übernehmen. die schwester betrifft die beerdigung gar nicht. hatte deine mutter schulden oder warum schlägst du das erbe aus? alles gute!

Irgendwie verstehe ich nicht, wieso du dann das Erbe dem Staat ueberlassen willst (wenn keine weiteren Erben mehr da sind). Dann nimm das Erbe an und bezahle davon die Beerdigung. Wenn du ablehnst, dann ist alles weg, und du bekommst ohne Erbschein ueberhaupt nichts von ihrem Konto. Die Beerdigungskosten musst du dann selbst tragen.

Na da sie die Frau kaum kennt und sie bedürftig war, könnte es immerhin sein, dass sich nachträglich herausstellt, dass sie Schulden geerbt hat