Erbausschlagung bei Tod eines entfernten Verwandten?

2 Antworten

Wenn dein Onkel noch nähere Verwandte hat, brauchst du dir um einen Erbanteil nun wirklich keinen Kopf zu machen.

Wenn er das nicht hat, solltest du dringend was an der Situation ändern, bevor er den Löffel abgibt.

Genau die hat er ja nicht.

Die Ausschlagungs-Frist läuft ja bei ab Bekanntwerden des Todes des Erblassers.

Was soll mir die Antwort sagen ? Wie soll ich das Bekanntwerden beweisen ?

@matthias02

Das heißt, man wird noch nach Verwandten suchen. Wenn sie dich finden, dann wird dir bekannt gemacht, das er verstorben ist.